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Die Offenbacher Stadtmusikanten -  der 4.2.2013, morgens

Skandal um Matthias

Wo könnte es einen besseren Einblick vom Handeln der JobCenter geben, als in der Stadt Offenbach, im Hause des Herrn Dr. Matthias Schulze-Böing. [1] Das, was wir als SGB2Dialog  das „Januar-Chaos“ nennen,  ist in eben diesem Hause passiert. Besagtes „Januar-Chaos“ ist fortlaufenden Behördenfehlern geschuldet und kulminierte im Januar zu einem regelrechten Exzess.

Die SGBII-Leistungen werden von einer Bank überwiesen. Diese Bank erhält ihren Überweisungsauftrag vom JobCenter Offenbach. Um die Überweisung tätigen zu können, erhält sie einen Datenträger mit allen hierfür notwendigen Informationen. Nach Aussagen des JC-Leiters erhielt die Bank im Januar 2013 „irrtümlich“ einen falschen Datenträger. Daraufhin erhielten 2.480 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 5.500 Personen die gesetzliche Erhöhung von 8 Euro nicht. Das sind fast die Hälfte aller Hartz-IV-Bezieher_innen Offenbachs.

Der Leiter der Offenbacher MainArbeit, Schulze-Böing, räumte Fehler seiner Behörde ein und versprach die sofortige Nachzahlung. An dieser Stelle ist Schulze- Böing noch nicht bereit, weitere Fehler, die schon in der Behördenarbeit wirksam waren, offenzulegen.  Denn der „falsche“  Datenträger sollte auch weiter negative Auswirkungen haben.  Rund 800 Leistungsberechtigte erhielten keine oder falsch berechnete Alg-II-Leistungen. Dazu zählten Personen mit Erst- und Weiterbewilligungsbescheid ab dem 1.1.2013 und bewilligten Zahlungen für veränderte KdU und Mehrbedarfe. Ein JobCenter-Mitarbeiter, der sichtlich gestresst war, nannte den Begleiter_innen die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die von den folgenschweren Fehlentscheidungen getroffen sei. [2]

Wer ein nur geringes Einkommen hat wie Erwerbslose und Aufstocker_innen, kann es sich nicht leisten, auf sein Geld zu verzichten. Dazu aber nötigt die MainArbeit die Menschen.

Sie verweigerte den Betroffenen die sofortige Barauszahlung und die Vergabe von Verrechnungsschecks. Stattdessen wurden den Menschen Lebensmittelgutscheine, also  Sachleistungen, übergeben. Sachleistungen im SGB II werden bei dem Nachweis unwirtschaftlichen Verhaltens oder bei Sanktionen (als Kann-Leistung) erbracht. Der Beamte Schulze-Böing und seine Behörde haben ihre Pflicht verletzt (so die SGB-II-Sprache). Die Folgen tragen wohl die, die ihr Geld nicht regulär ausbezahlt bekamen.

Und weitere Konsequenzen soll der SGB 2 Dialog tragen, weil er auf diese Missstände hinwies. Der SGB 2 Dialog begleitete Betroffene des Zahlungsausfalles zum Leiter des Jobcenters. Schulze-Böing verteilte gegen sie Hausverbot und Anzeigen wegen Hausfriedensbruch. Der Grund: Sie fordern die umgehende Satisfaktion der Fehler. Mit dem Schuldanerkenntnis der Behörde hat solch strafrechtliches Vorgehen gegen die Überbringer der schlechten Botschaft, in diesem Fall  aufmerksame und kritische Bürgerinnen, nichts zu tun.

Es war nicht mehr hinnehmbar

Stellen Sie sich als Erwerbstätiger vor, ihr Lohn bleibt aus, erst einen Monat, dann einen zweiten Monat und dann noch ein drittes Mal in Folge. Sie fragen nach, werden vertröstet. Fragen noch einmal nach, werden wieder hingehalten. Nun sind sie ernsthaft in Sorge, weil  ihr Vermieter lässt sich nicht mehr vertrösten, der Stromanbieter kündigt die Stromsperre an, die Telekom ist unerbittlich, aber das schlimmste ist ihr Kind und sie brauchen etwas zu essen. Die reguläre Hartz-IV-Zahlung bleibt aus nicht nur bei Ihnen, bei vielen Menschen. Das ist in Offenbach passiert. Das JC Offenbach bleibt die Zahlung schuldig. Der SGB 2 Dialog fragt nach.

19 Personen am 31. Januar im Sozialausschuss der Stadt,mit mehr als 30 Personen am 4. Februar vor dem Behördenleiterbüro, elf Personen im 'Allerheiligsten'….

Der SGB2 Dialog besucht die öffentlichen Fragestunde des Sozialausschusses der Stadt Offenbach am 31. Januar zum Thema „unkorrekte Leistungsauszahlung“ mit 19 Personen. Es werden im Ausschuss Fragen zu den letzten Vorkommnissen im Jobcenter gestellt, nachdem der Leiter des JobCenters in den Ausschuss zitiert wurde. Er informierte den Ausschuss, dass alle Januar-Zahlungen bezahlt seien und Februar-Zahlungen angewiesen seien. Dies entsprach wohl nicht der Wahrheit.

Am 4. Februar 2013 trafen wir uns zu unserer Aktion. Der SGB 2 Dialog steht jeden ersten Montag des Monats vor der MainArbeit.  Dort trafen wir auf 20 Bürger_innen, die am Vierten des Monats Februar kein Geld erhalten hatten. Im parlamentarischen Sozialausschuß der Stadt hatte Dr. Schulze-Böing noch erklärt, alle erhielten ihre Gelder, die Fehler seien behoben.

Deshalb wird der Leiter Schulze-Böing zum Klärungsgespräch aufgesucht.

Acht von der Nichtauszahlung betroffenen Personen und drei Begleiter_innen, tauschten sich eine gute Dreiviertelstunde mit dem Leiter in dessen Büro Argumente aus. Sein stärkstes Argument war, die Polizei zu rufen, offensichtlich im Gefühl der Allmacht.

Das denkwürdige Ergebnis von Amts wegen für die Teilnehmenden: Einige wenige erhalten bereits am frühen Nachmittag Bar- bzw. Verrechnungsschecks in Höhe der zustehenden Leistung. Zwei Mitglieder des SGB 2 Dialogs werden mit  Hausverboten belegt und erhalten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Kommentar des herbeigerufenen Polizisten – „Warten Sie am besten die Gerichtsverhandlung ab". Die Anzeigen könnten dort nieder geschlagen werden.

Wer sind wir?

Offenbach ist eine Kleinstadt nahe Frankfurt am Main. Die Erwerbsloseninitiative SGB 2 Dialog in Offenbach existiert seit einigen Jahren, seit gut eineinhalb Jahren als gemeinnütziger Verein. Der Kleinstadtcharakter bietet Chancen, die Stadt ist überschaubar, vieles spricht sich schneller herum. Ein Nachteil ist, dass die Kommunalpolitik seit Jahrzehnten von Klüngel und Filz überwuchert ist, so ist das z.B. Hin- und Hergeschiebe von Finanzen und Arbeitskräften in den ca. 30 städtischen Eigenbetrieben und kommunalen Firmen, darunter der städtischen Beschäftigungsfirma GOAB, für Außenstehende nicht nachvollziehbar.

Bei uns organisieren sich Menschen unterschiedlicher politischer Orientierung, ein Teil ist erwerbstätig, ein anderer erwerbslos, fast alle engagieren sich kulturell und politisch. Knapp die Hälfte sind Frauen, die vorwiegend tätig sind in den Bereichen der privaten und öffentlichen Reproduktion auf Basis von Mini- oder Midijobs. Als Alleinerziehende leben sie zusammen mit ihren Kindern. Viele unserer Männer und Frauen arbeiten als (Schein)selbständige, ein Teil wurde von der MainArbeit in befristete oder Ein- Euro/Bürgerarbeit gedrängt, ein anderer Teil muss ausschließlich von Regelsatz und KdU existieren.

Wir treffen uns jeden Mittwoch in den Räumen einer Kirchengemeinde zu einem Plenum. Über Beratung und Begleitung hinaus führen wir intensive theoretische und politische Diskussionen über die kapitalistische Wirtschaftsstruktur und die uns unterdrückenden gesellschaftlichen, politischen und medialen Machtstrukturen. Eines unserer Ziele als Gruppe ist die Selbstorganisation, dass der Mensch aufhört, ein „erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen“ (R. Dutschke) zu sein oder neudeutsch: politische Handlungsfähigkeit zu erreichen. Wir haben uns inzwischen durch die wechselseitige solidarische Unterstützung sehr gut kennen gelernt, bei der Rechtsdurchsetzung und durch die vielen Debatten. Selbstverständlich feiern wir auch, viele sind miteinander befreundet. Unsere vielen Grillfeste schätzen Leute aus dem Freundeskreis genauso wie Erwerbslose von außerhalb.

Was tun wir ?

Im Mittwochsplenum werden alle wesentlichen Themen debattiert und entschieden: die erfahrene Ungerechtigkeit steht am Beginn (z.B. eine rechtswidrige Leistungsverweigerung, Umzugsaufforderungen, sanktioniert werden) und endet damit, wie sich dem kollektiv entzogen und was dem entgegen gestellt werden könnte. Der Austausch dreht sich um eine gegenseitige Wahrnehmung als Menschen, als Subjekte, trotz der vorhandenen seelischen Verletzungen und Narben durch die Ämter, durch die Jobs.

Ausgehend von den konkreten Konfliktlagen arbeiten wir heraus, dass dies geschieht, weil wir der gesellschaftlich abgewerteten Gruppe der Niedrig- und Geringverdiener_innen und Hartz-IV-Berechtigten zugeschlagen wurden und nicht aufgrund einer persönlich zu verantworteten Entscheidung.

Die Agenda 2010, das folgende inoffizielle Modell Agenda 2020, und somit Hartz IV, ist in sich nichts Reformierbares. Trotzdem gilt ein Teil unserer Arbeit dem konkreten Alltag, der bedeutet, die Rechtsdurchsetzung von den gesetzlichen Ansprüchen im SGB II/SGB XII umzusetzen, wobei die Hartz IV Behörden die Rechtsdurchsetzung erfolgreich abblocken (siehe die 1 Mill. Sanktionen in 2012). Weil wir monatlich mit den uns zustehenden Leistungen gezwungen sind, den Mangel an uns und unseren Kindern zu „verwalten“ (2,82 € für Essen für Kinder am Tag), können wir noch nicht mal auf 10 € verzichten.

Ratsuchende, die unsere Beratung aufsuchen, werden  zum Amt begleitet, wenn sie dies wollen. Unabhängig davon, in welcher Weise ein Ratsuchender seine konkreten Probleme angehen will, wir geben unser Wissen weiter. So kann die Person auch alleine oder mit Freunden die eigene Position im Amt vertreten. Wir sind bemüht, Begleittermine innerhalb der nächsten sieben Tage möglich zu machen. In manchen Fällen verweisen wir auf den mit uns kooperierenden Anwalt. Mit unserer Begleitung gelingen uns immer wieder kleine Erfolge. So wurden bisher verweigerte Ansprüche in bar ausgezahlt, Dokumente, die im Amt verschlampt wurden, waren plötzlich doch wieder auffindbar oder plötzlich doch nicht leistungsrelevant. Das sind die kleinen Beratungserfolge, Erfolge als Beistände, die wir alle kennen.

Geschockt und aufgerüttelt hatte uns der Tod von Frau Schwundeck im Mai 2011 im benachbarten Frankfurt/Main. Frau Schwundeck ging ohne vorherige Sozialberatung und alleine in eines der vielen Frankfurter JobCenter. Der Arbeitskreis Christy Schwundeck stellt mittlerweile einen Teil der Berater und Beistände und beteiligt sich bei den Aktionen. Die Initiativen, die Aufklärung und einen Prozess forderten, erhielten von uns solidarische Unterstützung. (http://www.bag-plesa.de/themen/solidaritaet/christyschwundeck.php)

Unser Gegenüber: Das JobCenter der Stadt Offenbach am Main ist ein Eigenbetrieb der Stadt  (als zugelassener Träger gem. § 6a SGB II). Die Behörde sieht ihren Arbeitsschwerpunkt in Leistungskürzungen, ein Wettbewerb im gnadenlosen Sparzwang - so unser Eindruck.  Dabei verletzt die MainArbeit elementarste Rechtsvorschriften.

„…Den Angestellten der Jobcenter sind Aufgaben gestellt, die sie nicht erfüllen können, nämlich Arbeitsplatzlose in Arbeitsplatzbesitzer zu verwandeln. So haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vermittlungs- bzw. der Leistungsabteilung im Jobcenter Offenbach jeweils zwischen 120 und 180 Einzelpersonen zu betreuen. Sie haben die Rohdaten mehr oder weniger sinnvoller Statistiken zu erstellen, sich das Wissen über die sich ständig ändernden Gesetze und Verwaltungsvorschriften anzueignen, Einzelgespräche und Gruppengespräche zu führen, sie unterliegen einer permanenten Kontrolle durch entsprechende Kontrollinstanzen, einer ständig zunehmenden Arbeitsdichte und sie sehen nie oder selten einen Erfolg ihrer Tätigkeit. Wenn dann, wie es offensichtlich nicht selten vorkommt, Computerprogramme ausfallen, die Software nicht geeignet ist, falsche Daten übermittelt und vieles per Hand nachgetragen werden muss, dann führt das zu Frustration, Arbeitsüberlastung, Krankheit und dann und wann zu heimlichen Gewalt- oder Rachephantasien, die am leichtesten deshalb gegen ihre ‚Kunden’ ausgelebt werden können, weil die der Struktur des Jobcenters innewohnende Gewalt ihnen die Möglichkeit gibt und hin und wieder sie geradezu auffordert, dieses Gewaltpotenzial auch einzusetzen.“ (aus dem offenen Brief des SGB2Dialog an den Geschäftsführer des JC Offenbach/Main vom 7.2.2013). 

Die Bremer Stadtmusikanten – einen längeren Atem haben

Wir kämpfen dagegen an. Unsere Auswertungen der Beratung und Begleitung seit dem Frühsommer 2012 zeigten, dass sich die Arbeitssituation im JobCenter verschlimmert, diese Entwicklung zeigte sich am prägnantesten an der Häufung von Bearbeitungsfehlern, ganz zu schweigen vom Rückgang der ohnehin schon seltenen Beratungsleistung durch Angestellte. Beistände wurden abgewiesen. Begründungen wurden nicht geliefert, Ausweise verlangt, gefragt wurde nach der Zugehörigkeit zum SGB 2 Dialog. Die Angestellten der MainArbeit stellten damit - unserer Meinung nach - die Glaubwürdigkeit ihrer Behörde auf gesetzlicher Grundlage zu handeln in Frage.

Den Ausschlag für die erste Aktion im Sommer gab ein Sachbearbeiter, der bei einem Termin mit Beistand ohne Einverständnis und Vorankündigung das Gespräch auf Tonband aufnahm. Wir reagierten im August 2012 mit der Aktion Bremer Stadtmusikanten, bei der wir in den Warteräumen längere Passage der Geschichte vortragen wollten.[3] Tenor des Märchens – „etwas Besseres als den Tod werden wir überall finden“. Diese Aktion bewährte sich nicht. Sehr gut kamen unsere fünf neuen Flugblätter zu den Themen Wohnen/KdU an, zu unseren Beratungsangeboten und Terminen. Dilettantische Behinderungsversuche durch Pförtner oder die von einer Zeitarbeitsfirma eingestellten Wachschützer waren amüsant und kurbelten – kontraproduktiv für das Amt - den Absatz der Flugblätter an. Im Januar ging es dann plötzlich sehr schnell.

Nachspann: Am 1. März sollten dann die Widersprüche gegen das Hausverbot zu Protokoll gegeben werden, doch auch hier kam es nicht ganz so, wie wir gedacht hatten. Obwohl in dem Bescheid über das Hausverbot selbst die Möglichkeit angegeben war, dieses vor Ort im JobCenter „zur Niederschrift“ zu geben, wurde die Polizei vom JobCenter Leiter gerufen, und somit zwei Kollegen und ihre vier Beistände, darunter eine Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion, aus dem JobCenter verwiesen. Der JobCenter Leiter ließ sich nicht wirklich auf unsere Sachargumente zu den betreffenden Sozialgesetzbüchern ein und war auch nicht bereit, die Widersprüche als immerhin oberster Dienstleister zu protokollieren. Die beiden Widersprüche wurden dann in einem Büro des Oberbürgermeisters der Stadt  zu Protokoll gegeben und wurden an das JobCenter weitergeleitet.

Wir wollen weiterstreiten….

...gegen den  unsozialen Wahnsinn auf dem JobCenter und für unsere Rechte als Beistände und als Erwerbslosengruppe. Auf die aktuellen Hausverbote und Strafanzeigen werden wir entsprechend reagieren. Wir sammeln weiter Fakten von den Betroffenen  gegen das Modell der Optionskommune der Stadt Offenbach, das wir für absolut unzulänglich halten. Der Umzug des Jobcenters, der am 15. Februar abgeschlossen wurde, brachte neues behördliches Chaos. Am 4. März standen wir drei Tage nach Abgabe der Widersprüche im Magistratsbüro der Stadt wieder vor dem JobCenter, boten denjenigen, die Beratung und Begleitung brauchen, diese wieder an.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für schon erhaltene  Solidaritätsbekundungen.

ck, hg, her, März 2013

Nachspann 2: Herrschaft im Alltag ist in erster Linie Verwaltung (4)

Parallel zu den Aktionen lief  ein umfangreicher Mailverkehr mit der Leitung des Jobcenters Offenbach. Dieser „Dialogversuch“ blieb aber ohne ein greifbares Ergebnis. Hier wurden nur die bisherigen Standpunkte ausgetauscht, die Arbeitsfixiertheit von Seiten des Jobcenter-Leiters sowie unsere gegensätzliche politische Ansicht zum Arbeitsbegriff und  zur mangelhaften Arbeit des Jobcenters. Seit dem März 2013 besuchten wir dann fast jeden Monat im Sozialausschuß der Stadt, um über die unhaltbaren Zustände und kurzfristige Änderungen dort öffentlich zu reden. So entstand dann dortselbst der Vorschlag des SPD-Ausschußvorsitzenden, einen Arbeitskreis zur Problematik des Jobcenters mit fast allen Fraktionen zu begründen. Ein Vorschlag, dem wir nach längerer interner Diskussion positiv gegenüber standen. Nach Ablauf des Jahres ließ sich jedoch feststellen, dass die Arbeit in diesem Ausschuß vergebens war.
Von den „Strafverfolgungsbehörden“ gab es im Anschluss an die Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs eine lange Zeit nichts Neues. Im März 2014 wurde eins von fünf Verfahren gegen eine Kollegin von Amts wegen eingestellt. Die Hausverbote wurden vor Sozial- und Verwaltungsgericht hin- und hergeschoben und galten bis zum 31.12.2013, eine Aufhebung der Hausverbote wurde versagt. Das Ende der Hausverbote haben wir dennoch gebührend mit Schampus gefeiert. Ende Mai des Jahres 2015 (!) wurde das Verfahren gegen zwei auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Staatskasse trägt die Kosten. Die Angeklagten stimmten diesem Ausgang zu. Am Tage der Einstellung wurde M. Schulze-Böing, der nicht als Zeuge geladen war, auf den Fluren des Amtsgerichts gesehen. Es ist zu vermuten, dass er ein Gespräch mit dem Gericht/dem Staatsanwalt geführt hatte. Wären alle Zeugen gehört worden, auch die Leitung der Mainarbeit, es hätte vielleicht peinlich werden können !

[1] Dr. M. Schulze-Böing, Soziologe, Leiter des örtlichen JobCenters, ist Apologet von Müntefering, Clement, Schröder und Co., ein Überzeugungstäter bei der Durchsetzung von Hartz IV, der schon auf eigenen Antrieb hin im Jahre 1999 in Offenbach als Vorarbeit von Hartz IV, den Modellversuch zur Zusammenlegung von Arbeitsamt und Sozialamt vorangetrieben hat. Über seine Person kann gesagt werden: Sein Lebenswerk ist das JobCenter der Stadt Offenbach/Main.

[2] Hierauf hatte der SGB2 Dialog schon im Januar durch eine Pressemitteilung aufmerksam gemacht.

[3] Die Bremer Stadtmusikanten wurden auch deshalb ausgewählt, weil die Gebrüder Grimm in der Nähe von Offenbach, in Hanau, geboren sind und sich ihre Märchen von der Bevölkerung erzählen ließen. So hatten wir uns auch vorbereitet, Hänsel und Gretel, ein Märchen über Kinderarmut, vorzutragen.
[4]
So stellte es Max Weber, Soziologe, schon in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts fest. Die Bürokratie war neben dem Arbeitsbegriff und den Religionen eins seiner Hauptthemen.