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Was ist der Regelsatz?


Durch die Festlegung des Regelsatzes wird das Einkommen bestimmt, das Menschen mit und ohne Lohnarbeit jeden Monat nach SGB II zur Verfügung steht, allerdings erst wenn sie unter bestimmtes Einkommen fallen.
Mit der Höhe des Regelsatzes, ab 1.1.2013 sind es 382 € für einen Erwachsenen über 25 Jahre, müssen diese Menschen, die ihn als staatliche Leistung beziehen, ihre alltäglichen Kosten bestreiten. Die gleiche Höhe an Einkommen beziehen materiell verarmte Rentner_innen und Erwerbsgeminderte über die Grundsicherung, gesetzlich festgelegt im SGB XII. Auszubildende, die Leistungen nach BAföG [1] oder BAB beziehen, besitzen in der Regel deutlich weniger. Diejenigen Menschen, deren Einkommen nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz" festgesetzt ist, bekommen bis zu einer endgültigen Regelung der Bundesregierung ebenso diesen Regelsatz.
Dieser in jeder Hinsicht ungenügenden Regelsatz verursacht Erwerbslosen, verarmten Rentner_innen, Niedriglöhner_innen und Asylberwerber_innen ihre alltäglichen Sorgen. Weil der Sicherung der Existenz eine zentrale Bedeutung im Leben zukommt, bestimmt die Auseinandersetzung um die Einkommenshöhe/den Regelsatz viele Diskussionen der organisierten Erwerbslosenbewegung.

Umgang der Jobcenter mit dem Einkommen der Armutsbevölkerung

Erwerbsloseninitiativen bundesweit sagen, dass der Regelsatz als Existenzsicherung jeder Person, und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung und Zwang zur Arbeit gezahlt werden muss. Von diesem Zustand sind wir meilenweit entfernt. Vielmehr ermöglicht der Gesetzgeber den ausführenden JobCentern und Sozialämtern (durch Kontrollen, Schikanen, irrsinnigen Papierkrieg, Antragschaos, Bewerbungen bis zum ... Erbrechen), das monatliche Einkommen bei Verstoß gegen diese „Sonderbedingungen“ abzusenken. Das hört sich dann so an: „Verstoßen Sie erstmals gegen die mit ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen, wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II auf die Leistung für Unterkunft und Heizung beschränkt“ (Jobcenter Berlin Mitte, vom 5.11.2012)
Der Gesetzgeber unterstützt den effektiven Entzug von Einkommen über die §§ 31 bis 31 b des SGB II. Die Mitarbeiter_innen der Grundsicherungsämter agieren dabei als Ausführende und Handelnde. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen wird im weiteren Verlauf eines „Verwaltungsaktes“ das Einkommen komplett gestrichen.
Folgen fehlender Mitwirkung (§ 66 des SGB I): Das hört sich dann so an: „… eine Kopie des Zeugnisses vom Juni 2012 einzureichen. Sollten Sie bis zum o.g. Termin nicht mitwirken, werde ich die Geldleistung…ganz versagen.“ (Jobcenter Berlin Mitte vom 19.11.2012)
Damit ist also der Regelsatz ein entscheidender Hebel zur Drangsalierung der ALG II-Empfänger_innen und ihrer Kinder, gerade weil er zu niedrig bemessen ist. Der Regelsatz bedeutet eine systematische Unterversorgung der Menschen, die davon leben müssen. Er reicht häufig nur bis zum 20. des Monats. Eine Erneuerung der persönlichen „Infrastruktur" (Matratzen, Brille, Kinderbekleidung, Waschmaschine, Computer etc.) ist damit nicht möglich. Der Regelsatz wird wohl nur steigen, wenn die Herrschenden und ihre Technokraten Angst vor Aufständen entwickeln ?

Wie sehen die Strategien der organisierten Erwerbslosen aus?

Auf dieser Seite sollen die verschiedenen Konzepte kurz benannt werden.
1.) Die Kampagnen 500/30/10 und 500/10 des Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) http://www.500-euro-eckregelsatz.de und www.mindestlohn-10-euro.deLINK
2.) Das Positionspapier des "Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum": http://www.menschenwuerdiges-existenzminimum.org/positionspapier/2013050954.html
im PDF-Format: broschuere_existenzminimum.pdf
LINK Foliensatz im PDF-Format: buendnis.exmin.folien-1.pdf(LINK)
3.) Ansätze zum Bedingungslosen Grundeinkommen/BGE bzw. zum Existenzgeld. Wir benötigen eine von uns selbst bestimmte und durchgeführte Untersuchung zur Festlegung eines ausreichenden Einkommens. In Verbindung, mit der Erstellung von einem eigenen Warenkorb, könnten in einigen Städten gleichzeitig kreative Workshops stattfinden, in denen Menschen (Arme, Erwerbslose, Studenten, Prekäre, Rentner usw.) zusammenkommen und überlegen, was ein gutes Leben ausmachen kann.
http://www.bag-plesa.de/themen/gutleben/LINK

Zur Kritik des Regelsatzniveaus von Rainer Roth,
April 2011



Bestellbare Broschüre gegen 1 Euro Spende plus Versandkosten Klartext e.V. Rainer Roth Berger Str. 195 60385 Frankfurt info(at)klartext-info(dot)de downloadbar als PDF
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[1] Bundesausbildungsförderungsgesetz/BAföG. Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland betreiben die Studentenwerke der Hochschulen, für Schüler_innen die Ämter für Ausbildungsförderung. Die Berufsbeihilfe/BAB muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.