--> zurück Beratung und Begleitung„Angst essen Seele auf“. Das ist nicht nur ein Film, sondern es ist ein Gefühl, das wir immer wieder verspüren, wenn wir alleine zum JobCenter gehen. Die Sozialgesetze SGB II und SGB XII sind von sich aus repressiv. Sie sind verabschiedet worden, um den erwerbslosen und gering verdienenden Menschen Angst zu machen, sie zu schikanieren, Sanktionen zu verhängen und selbst den kargen Regelsatz, der uns gesetzlich zusteht, erst nach größerem Druck, mit Begleitung oder gar erst nach gemeinsamen Zahltags-Aktionen auszuzahlen. Wir haben die Erfahrung gemacht, aus einem "gesunden Misstrauen" dem Staat gegenüber, uns gegenseitig zu Behörden, zu JobCentern, zur Agentur für Arbeit, Ausländerbehörden, Passämtern, zur Polizei und Gerichten, zu begleiten, ist besser und hilft. Es tut uns gut und es gibt Bares. Der Begriff Beratung hingegen muss differenziert und selbstkritisch betrachtet werden. Auf der einen Seite ist jede Beratung von Betroffenen politisch. Fast jede Unterstützung ist existenziell erforderlich für die Betroffenen. Dennoch haben wir eine kritische Distanz zur sozialarbeiterischen Dienstleistung, die Beratung auch bedeutet. Will man einem /einer Betroffenen helfen, so muss klar sein, was gemeinsam erreicht werden soll. Verhindert werden soll in jedem Fall, dass die Begleiter_in zur Handlanger_in des Amtes wird. In der Beratung selbst werden Menschen immer wieder dazu ermutigt, sich in einer unabhängigen Initiative politisch zu organisieren. Dies ist ein längerer persönlicher und gleichzeitig ein kollektiver Prozeß. Mit unserer Tätigkeit als Berater_innen ist eine Tür geöffnet, uns illegale Tätigkeit zu unterstellen oder/und uns Unprofessionalität vorzuwerfen. Auch versucht der Staat, das Instrument, das uns mit dem SGB X zur Verfügung steht, durch Auflagen, die im Rechtsdienstleistungsgesetz formuliert werden, wieder zu reglementieren, in Schranken zu weisen. Beratung und Begleiten ist mit gesetzlichen Normen verbunden, mit denen uns die JobCenter in unserer alltäglichen Arbeit einen Stock zwischen die Beine werfen können. Sie versuchen immer öfter, unsere Arbeit während der Begleitung mit repressiven Hausverboten oder Verfahren wegen Hausfriedensbruchs und anderen Mitteln zu verhindern (Köln, Glauchau, Berlin). Beratungsstellen und Initiativen werden in den letzten Jahren von staatlicher Seite zumeist gönnerisch unter "Selbsthilfe" oder "ehrenamtliche Arbeit" subsumiert, einige schon seit den Achtziger Jahren vom Staat finanziert. Diese Finanzierung gibt es nicht geschenkt, sie musste aus der Sicht der Akteurinnen erstritten werden und wurde bei sogenanntem politischem Fehlverhalten auch wieder entzogen. Durch unser Begleiten und unsere Beratung setzen wir jedoch kollektive Selbstorganisation an die Stelle von Vereinzelung, Repression und rechtswidrigem Handeln der JobCenter. Die Themen Beratung und Begleiten werden auf diesen Seiten mit ihren Widersprüchen dargestellt, sowie eine Bewertung des Rechtsdienstleistungsgesetzes von Norbert Hermann vorgenommen. Unsere Rechte und unsere Möglichkeiten, uns zu wehren und erfolgreiche Aktionen im Zusammenhang mit Beraten und Begleiten sollen auf diesen Webseiten dokumentiert werden. Vorträge von Norbert Hermann (Februar 2012)zum Thema:
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