Rechtsdurchsetzung für EU-Bürger_innen

1. der Beschluss des LSG NRW vom 29.1.2015, wonach a) EU-Ausländer, auch wenn sie sich nur zur Arbeitssuche in der BRD aufhalten, einen vorläufigen Anspruch auf SGB II - Leistungen haben gemäß § 40 (2) SGB II i.V.m. § 328 (1) Nr.2 SGB III
b) und bei Mietschulden schon bei einer Kündigung einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden kann und nicht erst die Räumungsklage abgewartet werden muss (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des LSG NRW).
als pdf-Datei
2. zum Urteil auch der Kommentar von RA L. Johann, der bei Tacheles e.V. veröffentlicht ist:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1783
als pdf-Datei
3. zum Verfahrensstand beim EuGH in Anlage Artikel aus der SZ vom 4.2.2015
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-fuer-eu-buerger-freizuegigkeit-die-sie-meinen-1.2333680
Link 1 zum EuGH (Alimanovic)
Link 2 zum EuGH (Garcia-Nieto)
Außerdem weisen wir hin auf
4. Sozialrecht-justament 1-2015, zum Freizügigkeitsrecht-EU und Krankenversicherung für EU-Bürger

Hausbesuche - Eingriff in die Privatsphäre

Hausbesuch ist ein euphemistischer Begriff, wenn es um den Einsatz von Außendienstmitarbeiter_innen, dem Ermittlungsdienst, zur Inaugenscheinnahme der Wohnung von ALG II Berechtigten kommt. Jeder Einsatz ist eingebettet in die massive gesellschaftliche Diffamierung von Erwerbslosen und eventuell geht dem „Einsatz“ die Denunziation einer Privatperson voraus. Oder wahrscheinlicher, befragen Außendienstmitarbeiter_innen, wenn sie die Betroffenen nicht antreffen, die Nachbarschaft und erhalten spontan Informationen.

 

Der Außendienst – Die gesetzliche Grundlage, Dienstanweisungen für Jobcentermitarbeiter_innen, Gerichtsurteile

§ 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:
1.
die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,
2.
die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, soweit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, die Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 27 Absatz 3 sowie für die Leistungen nach § 28, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger).
Zu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten.

 

Hier ist die übergeordnete Seite der BA:
Weisungen und Gesetze der Bundesagentur für Arbeit zum Thema "SGB-II-Leistungen"
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html

BA Leitfaden Außendienst (bei Harald Thomé)
11 Seiten
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfaden__aussendienst__pdf_1_.pdf

BA Verwaltungsvorschriften und Gesetzestexte
26 Seiten
Inhaltsverzeichnis S. 8 ff
2. Außendienst
2.1 Hausbesuche
3. Organisation
Anlage 1 (Muster Dienstanweisung)
Anlage 2a (Prüfauftrag)
Anlage 2b (Ermittlungsauftrag)
Anlage 3 (Prüfbericht)
Anlage 4 (Musterprotokoll zur Durchführung eines Haus-besuches)
Anlage 5 (Außendienstliste)
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-06-SGB-II-Traeger-Grundsicherung.pdf

Ratgeber zu Hartz IV 2008
Wer darf wann und warum in meine Wohnung?

Seite 21 ff.
Datenschutzzentrum Berlin
http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/490/Ratgeber_Hartz_IV_2008.pdf?1213258206

Hinweise des ULD zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII
Schleswig-Holstein
Webseite mit vielen Links und anderen Dokumenten
https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm

Arbeitshilfe Außendienst
19 Seiten bei Harald Thomé sind es nur die ersten 11 Seiten, also mit den Anlagen gemäß Dokumenten des Schleswig-Holsteiner Landeszentrums für Datenschutz
Bundesagentur für Arbeit Zentrale - SP II 21 Quelle: Gegen Zwangsumzüge
Seite 3: II

Checkliste "Einrichtung Außendienst"
http://www.gegen-zwangsumzuege.de/mat/JC_Aussendienst.pdf

Interne Hinweise Kreis Kleve
Der Kreis Kleve veröffentlicht in vorbildlicher Weise seine internen Hinweise.
Die Hinweise sind natürlich i.W. identisch mit den fachlichen Hinweisen der BA, enthalten aber viele praktische Zusatzinformationen.
Sie sind aber auch nicht immer rechtens, in dem Fall § 31 Sanktionen spiegeln sie (nach grober Durchsicht) aber schon i.W. die Rechtslage wieder. Einschüchterung inklusive.
http://www.kreis-kleve.de/C12571340048CA40/html/B9F035F9FFB776ECC125746A004F08E1?opendocument&nid1=68636
interne Arbeitshinweise SGB XII:
http://www.kreis-kleve.de/C12571340048CA40/html/B0A091B7F9B5E56EC12574A200446AFE?opendocument&nid1=96116

 

Weitere Links:

"Diedersdorf/Seelow (MOZ) – Eine Diedersdorfer Familie hat gegen das Jobcenter Strafanzeige gestellt. Damit wollen sich die Bewohner der Waldsiedlung gegen eine unangemeldete Wohnungsdurchsuchung wehren, die Außendienstmitarbeiter des Jobcenters bei ihnen durchgeführt haben sollen …"
http://standpunkte.blogsport.de/2013/03/15/jobcenter-nach-hausbesuch-angezeigt/

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