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Elektronischer Rundbrief Nr. 27/2010, 25.11.2010
Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen – www.bag-plesa.de
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Tel.: 030/283 12 56
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1.V.i.S.d.P.: Claudia Kratzsch, Berlin
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Mit aufrichtigem Dank an Martin Künkler.

Infoblatt für Eltern, die sich das Elterngeld in zwei Teilbeträgen auszahlen lassen („Verlängerungsoption“)

Schnell handeln: Elterngeld retten!

Ab dem 1.1.2011 wird das Elterngeld in der Regel voll auf Hartz IV, die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet. Die genannten Sozialleistungen werden dann um die Höhe des Elterngeldes gekürzt. Dies bedeutet einen ganz herben Einkommensverlust.

Ein Teil der Bezieher von Elterngeld kann diese Kürzung abmildern. Dabei ist jedoch Eile geboten!

Wer kann etwas tun?

Alle Eltern, die sich das Elterngeld in zwei Teilbeträgen auszahlen lassen und so doppelt so lange Elterngeld beziehen – also etwa statt zwölf Mal monatlich 300 Euro 24 Monate mal 150 Euro.

Die vor dem 1.1.2011 entstandenen Ansprüche, die aber aufgrund der gewählten, verlängerten Auszahlung noch nicht zugeflossen sind, lassen sich vor der Anrechnung unter Umständen noch retten. Wenn eine Nachzahlung der ausstehenden Beträge beantragt wird und diese auch noch in diesem Jahr erfolgt.

Nicht tätig werden müssen Eltern, die vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben und mindestens 300 Euro monatlich verdient haben. Für diese Gruppe gilt auch zukünftig ein Freibetrag von 300 Euro bei Hartz IV, Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag.

So kann es gehen:

1. Bei der Elterngeldstelle schriftlich einen Widerruf einreichen.

2. Persönlich vorsprechen oder anrufen und auf die Dringlichkeit der Sache hinweisen.

Wichtig: Das Elterngeld kann nur gerettet werden, wenn die Nachzahlung noch in diesem Jahr auf dem Konto ankommt.

Mustertext für einen Widerruf

„Hiermit widerrufe ich die von mir gewählte Verlängerung der Elterngeldauszahlung – auch für die Vergangenheit. Ich beantrage, die noch offenen, nicht ausgezahlten zweiten Teilbeträge in einer Summe noch im Jahr 2010 an mich auszuzahlen. Es ist für mich sehr wichtig, dass mir die Nachzahlung noch in diesem Jahr zufließt, da mir ansonsten aufgrund der zukünftigen Anrechnung auf meine Sozialleistungen erhebliche Nachteile entstehen.“

Wie schnell die Elterngeldstellen solche Anträge bearbeiten und wie lange es dauert, bis das das Geld tatsächlich überwiesen wird, kann leider nicht vorhergesagt werden.

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Märkisches Ufer 28
10179 Berlin
T: 030 / 86 87 67 0 -0; Fax: -21
E-Mail: info [at] erwerbslos [dot] de
Internet: www.erwerbslos.de