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Elektronischer Rundbrief Nr. 20/2010, 3.10.2010
Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen — www.bag-plesa.de
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Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen — www.bag-plesa.de

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Inhalt:

1. Vorwort: Georg Büchner
2. Berlin: Zahltag am Jobcenter Neukölln
3. Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Berlin
4. Bankenblockade am 18. Oktober abgesagt!
5. Kein Datenschutz für Hartz-IV-Empfänger

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1. Vorwort:

....."Unser Leben ist der Mord durch Arbeit; wir hängen fünfzig Jahre lang am Strick und zappeln; aber wir werden uns losschneiden."
.........."Kräfte lassen sich nicht mitteilen, sondern nur wecken."

( von Georg Büchner)

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2. Berlin: Zahltag am Jobcenter Neukölln

BOS 01.10.2010 19:14 Themen: Soziale Kämpfe

Mit einem Zahltag am Jobcenter Neukölln starteten heute in Berlin die Herbstaktionstage unter dem Motto "Berlin on Sale - nicht mit uns". Die Sonne war auf unserer Seite somit ging der Plan vollends auf, direkt vor dem Jobcenter für einen kollektiven, widerständigen Umgang mit Hartz-Schikanen zu werben, Konzepte wie Zahltag und gegenseitiger solidarischer Begleitung ins Amt bekannter zu machen und den Beginn der Herbstaktionstage bei frischen Brötchen und (leider etwas dünnem, aber was soll's) Kaffee zu feiern.

Um neun Uhr ging es los und schnell waren Infotische, Brötchenteller und Meckerecke aufgebaut, irgendwann auch das mobile Soundsystem installiert und die ersten Flyer verteilt. In Redebeiträgen verschiedener Initiativen wurden nicht nur die neuesten zynischen Diskussionen um die Hartz-Gesetze verurteilt, es gab auch mannigfache Hinweise, wie mensch sich konkret dagegen wehren kann:

Ob durch Teilnahme an der Demonstration der selbstorganisierter Erwerbslosen-Initiativen am 10. Oktober in Oldenburg, ob durch Benutzung des Notruftelefons gegen Zwangsumzüge, ob durch den Besuch der Versammlung gegen das Jobcenter Neukölln zum Austauschen über konkrete Schikanen und vielleicht auch gemeinsamen Aushecken der besten Strategien dagegen, natürlich auch durch aktive Teilnahme an den Herbstaktionstagen u.v.a. - es gibt schon eine ganze Reihe ganz konkrete Möglichkeiten, bei denen sich wütende Menschen anschließen können. Nicht vergessen werden aber sollte dabei auch der vermeintlich kleine, aber mindestens genau so wichtige Alltagswiderstand. In Berlin ist es die Initiative "KeineR muss allein zum Amt", die ein Netzwerk aus solidarischen Menschen aufbaut, die sich gegenseitig als Beistände ins Amt begleiten und dabei erleben, wie ein solcher Beistand Wunder wirken kann.

An den regelmäßig in verschiedenen Städten durchgeführten Zahltagen geht es darum, für solche kollektiven Alltagsstrategien öffentlich zu werben und (nicht nur) bei den Betroffenen in den Jobcentern deutlich zu machen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wir betteln nicht um Almosen - auch wenn in Ämtern, Medien und Politikbetrieben gerne anderes suggeriert wird - sondern haben Rechte. Und wir sind bereit, um diese Rechte zu kämpfen, indem wir uns schlau machen im Gesetzesdschungel und uns gegenseitig unterstützen, indem wir aufklären über die Machenschaften von Jobcentern und Beschäftigungsindustrie, indem wir auf die Straße gehen und demonstrieren und noch ganz andere Aktionen machen, indem wir nicht aufhören zu behaupten, dass es schöneres und wichtigeres im Leben gibt als Lohnarbeit.

So also auch heute in Neukölln, einem der besonders miesen Jobcenter Berlins. Irgendwas zwischen 50 und 100 Menschen haben sich zu früher Morgenstunde (na ja, ab etwa neun Uhr) versammelt. Es wurden Begleitungen angeboten und auch angenommen, eine Sozialrechtsanwältin stand bereit und wurde gern konsultiert, jede Menge Flugblätter und Broschüren wechselten die Besitzerin. Entgegen allen Erwartungen und früheren Erfahrungen blieb das Jobcenter erst mal offen und somit wurde die Möglichkeit genutzt, Aufkleber mit Rechtshilfetipps auf Fluren und Toiletten anzubringen, ein Transparent zu hissen (dem allerdings nur eine sehr, sehr kurze Verweildauer beschieden war), Flugblätter zu verteilen und inhaltliches Konfetti zu streuen. Wenig amüsiert reagierten Jobcenterleitung und Berliner Polizei auf die Pokalübergabe in Auswertung der Umfrage nach den "kundenunfreundlichsten SachbearbeiterInnen". Ob dies daran lag, dass sie solche öffentlichen Bekanntmachungen generell nicht lieben oder ob sie wie auch wir entsetzt waren, dass sich gleich vier MitarbeiterInnen diese zweifelhafte Ehre fortan teilen müssen (falls sie sich nicht ändern) konnten wir nicht weiter ergründen. Denn als Uniformträger verschiedenster Ausprägung die Treppen hocheilten, waren die PreisverleiherInnen schon wieder auf dem Rückweg.

Mit Schließung der Tore des Jobcenters endete auch der Zahltag mit einer kurzen Demo durch Neukölln zum Hermannplatz. Auch wenn wir gar nicht so viele waren, hat es Spaß gemacht zu sehen, welch freundliches Interesse die Menschen am Wegesrand unseren Flugblättern und Redebeiträgen entgegenbrachten. Noch einmal wurde ausführlich für eine Beteiligung an den Herbstaktionstagen und am sozialen Widerstand überhaupt geworben. Wir sehen uns wieder, hieß es nach der kurzen Abschlusskundgebung.

http://www.berlinonsale.blogsport.de

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3. Pressmitteilung des Flüchtlingsrats Berlin vom 28. September 2010

Flüchtlingskinder: Kein Bildungspaket und 50 Prozent weniger Sozialhilfe als Hartz-IV-Kinder

Der gestern veröffentlichte Gesetzentwurf zu den Hartz-IV-Regelsätzen sieht für Kinder unverändert 215 - 287 €/Monat vor. Zudem erhalten Schulkinder ab 2011 Sachleistungen zur Deckung ihres Bildungsbedarfs. All dies gilt jedoch nicht für Kinder, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen. Flüchtlingskinder sind wie Deutsche schulpflichtig, müssen aber mit einem bis zu 47 Prozent geringeren Sozialhilfesatz (133 - 199 €/Monat) auskommen. Auch das Bildungspaket bekommen sie nicht.

Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und aus dem Grundrecht auf Menschenwürde und dem Sozialstaatsgebot das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet. Es ist unbestritten, dass dieses Grundrecht für Deutsche und Ausländer gleichermaßen gilt. Nach den Maßgaben dieses Urteils müssen auch die Beträge nach dem AsylbLG neu ermittelt werden.

Maßgeblich für die 1993 erfolgte Festlegung der seitdem unveränderten Regelsätze des AsylbLG waren allein haushalts- und migrationspolitische Motive. Der Bedarf spielte keine Rolle, die Beträge wurden "ins Blaue hinein" geschätzt. Sie liegen inzwischen bei Erwachsenen um 38 Prozent unter den Hartz-IV-Sätzen, Kinder bekommen bis zu 47 Prozent weniger.

"Es liegt auf der Hand und ist unter Fachleuten kaum bestritten, dass die seit 1993 unveränderten Beträge nach § 3 AsylbLG zur Deckung eines menschenwürdigen Existenzminimums evident unzureichend sind. Das Geld reicht weder für Kleidung und Essen noch für Fahrgeld und Schulbedarf, geschweige denn für Sport-, Musik- oder Nachhilfeunterricht", sagt Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats Berlin. "Die besondere Situation neu eingereister Flüchtlingskinder dürfte eher dafür sprechen, dass diese finanziell gesehen einen höheren Bildungsbedarf als Deutsche haben, beispielsweise zum Spracherwerb", so Classen weiter.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bildungsbedarf eines Schulkindes, dessen Eltern als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, geringer sein soll als der eines deutschen Schulkindes. Das Geschwätz von der Integration entpuppt sich als plumpe Lüge. Ministerin von der Leyen verweigert den Kindern von Flüchtlingen das Existenzminimum ebenso wie den notwendigen Schul- und Bildungsbedarf. Als oberste Integrationsverweigererin gibt sie ein schlechtes Vorbild ab.

Auf der Internetseite der Arbeits- und Sozialministerin finden sich schöne Worte: "Die Zukunft hilfebedürftiger Kinder darf nicht länger davon abhängen, ob die Eltern langzeitarbeitslos sind oder nicht. Kinder brauchen Chancen, Kinder brauchen Perspektiven, egal wie gut oder schlecht ihre Eltern finanziell gestellt sind. Zu fragen ist, weshalb dies nicht gleichermaßen für Asylbewerberkinder gilt.

Mit Urteil vom 26.07.2010 hat das Landessozialgericht NRW die Leistungen nach § 3 AsylbLG für offensichtlich unzureichend und verfassungswidrig erklärt. Die Beträge prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Der Flüchtlingsrat fordert Ministerin von der Leyen und die Bundesregierung auf, nicht auf die Verfassungsrichter zu warten, sondern sofort das diskriminierende, integrationsfeindliche und verfassungswidrige AsylbLG abzuschaffen.

Pressekontakt: Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 0179-4735393
Flüchtlingsrat Berlin
Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel.: (030) 24344 - 5762
Fax: (030) 24344 - 5763
www.fluechtlingsrat-berlin.de

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4. Bankenblockade am 18. Oktober abgesagt!

Der Koordinierungskreis der Aktion Georg Büchner hat am Freitag, den 24. September in Frankfurt nach mehrstündiger Debatte beschlossen, die Bankenaktion am 18. Oktober abzusagen.

Wir halten die Idee der Bankenblockade für überfällig, richtig und notwendig. Der Vorschlag beruhte auf der Annahme, dass es uns trotz drängender Zeit gelingen könnte, am 18. Oktober 2010 Tausende von Menschen zu einer Aktion des zivilen Ungehorsams zusammenzubringen — um die Idee von ›Masse und Entschiedenheit‹, wie sie in Dresden dieses Jahres so beeindruckend umgesetzt wurde, auf die soziale Frage zu übertragen, mit dem Ziel, dem Verarmungsprogramm mehr als Klagen, Kundgebungen und Demonstrationen entgegenzusetzen.

Wir haben im Koordinierungskreis unterschiedliche Einschätzungen darüber, ob der derzeitige Mobilisierungsstand ausreichend ist, einen solchen Schritt zu wagen. In einigen Regionen lief die Mobilisierung gut, in anderen nur schleppend. Wir waren uns deshalb nicht sicher, wie viel der uns überall entgegengebrachten Sympathie sich am Montagmorgen auf der Straße zeigen würde. Bei unserer in Deutschland in Bereich Soziale Kämpfe noch unerprobten Aktionsidee gibt es eine deutliche Diskrepanz zwischen ideeller Zustimmung und physischer Mobilisierbarkeit. Die Anzahl der bislang gemeldeten Busse veranlasste einen Teil von uns zur Einschätzung, dass wir eine Blockade über mehrere Stunden durchsetzen könnten, ein anderer Teil hielt das für unwahrscheinlich und verwies darauf, dass die überprüfbaren Zusagen deutlich unter unseren Annahmen lagen.

Die Absage ist uns allen sehr schwer gefallen. Wir haben gemeinsam viel Kraft und Herzblut in die Vorbereitung und Durchführung gesteckt. Wir wissen um sehr viele Gruppen und Menschen überall in der Republik, die diese Aktion ausdrücklich begrüßten und wie wir große Hoffnung hatten, in der Auseinandersetzung um die soziale Frage endlich einen gemeinsamen Schritt weiter zu kommen. Wir bedanken uns ausdrücklich bei den hunderten AktivistInnen, die in den letzten Wochen für das gemeinsame Ziel gestritten haben!

Den Stimmungswandel vor den Sommerferien (›Wir zahlen nicht für eure Krise‹) in die Zeit danach (›Die Krise ist vorbei‹), den auch wir zu spüren bekamen, fällt derzeit vielen AkteurInnen, die gegen das Verarmungsprogramm mobilisieren, in den Rücken — auch wenn die Fakten genau das Gegenteil belegen. Doch die Zeit, diese Verunsicherung auszuräumen, dieses Zögern zu überwinden, lief uns davon.

Die Umverteilung von unten nach oben geht unvermindert weiter. Die Notwendigkeit, Verbindungen zwischen der kapitalismuskritischen und der antikapitalistischen Linken aufzubauen und zu verstärken, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, liegt auf der Hand. Dass wir uns dieses Mal noch nicht durchringen konnten, den Schritt in die Aktion zu wagen, ist nicht das Ende des Versuchs, zivilen Ungehorsam im Bereich der sozialen Kämpfe zu organisieren. Sowohl Stuttgart 21 als auch die kommenden Castor Proteste zeigen, dass zunehmend mehr Menschen sich auf die Suchen nach Aktionsformen begeben, die den Schritt vom Protest zum Widerstand beschreiten. Wir haben uns verabredet, das gemeinsame Vertrauen und die entstandenen Verbindungen zu nutzen, an unserer Idee eines ›gesellschaftlichen Streiks‹ festzuhalten, sie zur Diskussion zu stellen, in der Hoffnung, dass unsere jetzige Entscheidung nicht das letzte Wort bleibt.

Koordinierungskreis ›AG Georg Büchner‹ September 2010

AG Georg Büchner, E-Mail-Kontakt: presse@georg-buechner.org
http://www.georg-buechner.org

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danke an Gerd aus Berlin

5. Kein Datenschutz für Hartz-IV-Empfänger

Beste Freunde, Telefonate, Tagesablauf - Manuela Bombosch sollte ihrer Arbeitsagentur schriftlich berichten. Es ist nicht der erste Gesetzesverstoß der Sozialbehörden.

Von: Massimo Bognanni | Datum: 29.9.2010 - 19:30 Uhr
ZEIT ONLINE| Wirtschaft und Sozialpolitik

Als Manuela Bombosch zu ihrem Beratungsgespräch ins Jobcenter Kiel kam, war alles schon vorbereitet. Es gehe um ein freiwilliges "Experiment", erklärte die Fallmanagerin und gab ihr einen Fragebogen mit nach Hause. Bombosch erklärte sich bereit, ihn auszufüllen. "Ich dachte mir, eine neue Vermittlungsmethode kann ja nicht schaden", erinnert sie sich. Die 38-Jährige Hartz-IV-Empfängerin ist schon seit einigen Jahren ohne Job. "Ich hatte die Hoffnung, dass ich durch dieses Experiment vielleicht meinen Wunschberuf im Einzel­handel bekomme", sagt sie.

Erst in ihrer Wohnung schaute sie sich den Fragebogen genauer an. Und konnte es nicht fassen: Bombosch sollte ihren Tagesablauf und den ihres Kindes aufschreiben, von 6:30 Uhr bis 21:00 Uhr, eine ganze Woche lang, möglichst genau, unter Auflistung jeder Aktivität und des dafür benötigten Zeitaufwands. Am 27. Januar hatte sie den Bogen bekommen, am 8. Februar seien ihre Antworten einzureichen, schrieb die Fallmanagerin.

Rund einen Monat später folgte die zweite Hausaufgabe. Dieses Mal sollte Bombosch eine "soziale Netzwerkkarte" erstellen, mit den Namen aller Freunde und Bekannten inklusive Ärzte und Nachbarn. Zusätzlich gab ihr die Sachbearbeiterin einen Katalog aus 26 Fragen mit nach Hause: "Von wem können Sie sich eine größere Geldsumme borgen?" stand da, "Wenn es Ihnen schlecht geht, was tun Sie, zu wem gehen Sie dann?" und "Wo ist ihr Lieblingsplatz in der Stadt, was machen Sie dort?".

Auch über ihre persönlichen Beziehungen wurden Bombosch ausgefragt: "Mit wem haben Sie sich letzte Woche getroffen/telefoniert/gemailt?" Ihre Antworten sollte sie per Mail oder als Kopie bis zum 26. März einreichen. (hier der komplette Fragenkatalog als pdf-Datei)

Die Hartz-IV-Empfängerin reagierte empört - und verweigerte die Antworten, mit Verweis auf ihre Freiwilligkeit. "Warum sollte ich mein ganzes Privatleben offen legen? Das bringt mir auch keinen Arbeitsplatz", sagt sie. Doch die Fallmanagerin ließ nicht locker und forderte Bombosch in ihren Einladungen zu weiteren Beratungsgesprächen vom 8. April und 2. Juni auf, die Hausaufgaben mitzubringen. Darunter stand eine Rechtsfolgebelehrung, laut der die Mittel gekürzt würden, wenn Bombosch der Einladung nicht Folge leiste. Sie fühlte sich unter Druck gesetzt.

Sind solche "Experimente" wirklich nötig, um Arbeitslose besser zu vermitteln? Bombosch fühlte sich zum Versuchskaninchen degradiert. Das Jobcenter Kiel aber versteht ihren Ärger nicht. Arbeitssuchende entschieden "frei und ohne Druck", ob sie die "vertiefte Zusammenarbeit" mit ihrer Integrationsfachkraft wünschten und bereit seien, ihre Lage zu offenbaren, schreibt Britta Kempcke, Bereichsleiterin Interner Service des Jobcenters, in einer Stellungnahme. Kempcke verteidigt die Hausaufgaben für Hartz-IV-Empfänger: Diese dienten immer und ausschließlich der Selbstreflektion. "Mittelbar" beträfen sie auch die Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen, denn diese würden durch die Fragen angeregt, ihr "persönliches Umfeld zu erkunden und ihre Ressourcen zu erkennen". Ohnehin verwende man die Methode "nur in Einzelfällen mit besonderer Problemlage".

Problemlage: Das ist wohl das bürokratische Wort für Bomboschs kompliziertes Leben. Sie wuchs in Heimen auf, nach dem Hauptschulabschluss fand sie keine Ausbildung. Seit Jahren ist sie arbeitslos. "Ich erwarte, dass mir das Jobcenter auf der Suche nach einer Ausbildung im Einzelhandel hilft, statt mich über mein Privatleben auszufragen", sagt sie.

Ihr soziales Netzwerk müsse der Lokalpolitikerin der Linken nicht durch eine Fallmanagerin klar gemacht werden. "Natürlich überlegt man ständig: Wer könnte mir bei der Jobsuche helfen? Wer hat etwas gehört?" Aus Furcht vor Sanktionen sagte sie in einem Beratungsgespräch, sie habe die Hausaufgaben zu Hause vergessen. Später suchte sie Rat beim Kieler Sozialrechtler Helge Hildebrandt. Der riet ihr, die Fragen unbeantwortet zu lassen. Die Rechtsfolgebelehrung in den Briefen beziehe sich nur auf das Erscheinen bei dem Beratungstermin. Bombosch atmete auf: Sanktionen blieben aus.

Laut Sozialgesetzbuch ist eine Erhebung privater Daten von Hartz-IV-Empfängern nur dann erlaubt, wenn sie für die Vermittlung "erforderlich" sind. Doch auf welche Daten trifft das zu? ZEIT ONLINE ließ die Kieler Fragebögen vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar überprüfen. "Die Hausaufgaben gehen eklatant über das Ziel hinaus und sind aus meiner Sicht nicht mit dem Sozialdatenschutz vereinbar", sagt er. Auch wenn die Fragen auf Freiwilligkeit beruhten, seien sie nur dann zulässig, wenn sie für das beschäftigungsorientierte Fallmanagement unabdingbar erforderlich seien.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) distanziert sich von dem Vorgehen des Jobcenters Kiel. "Es entspricht nicht der Weisungslage der BA, Hausaufgaben zum Thema Tagesgestaltung eines Schülers oder zur sozialen Netzwerkkarte schriftlich an betroffene Hilfeempfänger herauszugeben. Schon gar nicht sollen derartige Befragungen mit der Androhung von Sanktionen stattfinden", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Arbeitsagentur.

Bomboschs Fall ist eine extreme Ausnahme. Doch er ist nicht der einzige Fall, bei dem Agenturmitarbeiter in Grauzonen des Sozialdatenschutzes agieren und Grenzen überschreiten. Experten sehen in der Sozialgesetzgebung das Problem. "Dieser Einzelfall ist symptomatisch für die alltägliche Praxis der Agenturen und Jobcenter. Wo es früher klare Kompetenzen der Behörden und klare Rechte der Leistungsempfänger gab, wird nun mit unscharfen Begriffen, wie dem 'individuellen Fallmanagement' alles gerechtfertigt", sagt der Kieler Rechtsanwalt Hildebrandt.

Ähnlich sieht es Harald Thomé, Gründungsmitglied des Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles. "Hartz-IV ist ein ständiger Konflikt mit dem Datenschutz. Denn es ist nicht klar definiert, welche Informationen für die Vermittlung tatsächlich 'erforderlich' sind."

So kommt es immer wieder vor, dass der Sozialdatenschutz verletzt wird. Zum Beispiel, wenn Jobcenter und Agenturen die Schulzeugnisse von Hartz-IV-Kindern einfordern, wie in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin vorgekommen. "Solche Anforderungen sind grundsätzlich nicht erforderlich und auch gesetzlich nicht begründet. Nur in Fällen, in denen eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Hilfebedürftigen besteht, kann im Einzelfall eine Vorlage nach Abschluss der Schule für die Hilfe bei der Eingliederung relevant werden", sagt Meike Kamp vom Berliner Beauftragten für Datenschutz.

Manuela Bombosch sah sich durch den Bundesdatenschutzbeauftragten bestätigt. Sie sucht weiter nach einer Ausbildungsstelle. Parallel unterstützt sie so gut es geht ihren Sohn beim Lernen. Er besucht die Realschule - und soll später, so hofft die Mutter, nicht als Versuchskaninchen der Jobcenter enden.

Quelle: ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-09/hartz-iv-datenschutz
http://images.zeit.de/wirtschaft/2010-09/Hartz-IV-Hausaufgaben.pdf

27.01.2010, Hausaufgabe: 1
Stellen Sie sich einen ganz normalen Tagesablauf mit ihrem Kind vor:
Aufstehen, Frühstücken, Schule etc.. Bitte beschreiben Sie diesen und notieren Sie dazu eine Woche lang, wie viel Zeit Sie für jede Aktivität benötigen (06:30 bis 21:00 Uhr).
Bitte reichen Sie Ihre Überlegungen bis zum 08.02.2010 ein.

Hausaufgabe 2. vom 22.02.2010
Welche Menschen gibt es in Ihrem Umfeld, mit denen Sie regelmäßig Kontakt haben?
z.B. jeden Tag, einmal pro Woche/Monat, (Soziale Netzwerkkarte).
Bitte erstellen Sie eine "soziale Netzwerkkarte".
Nehmen Sie sich dazu eine Woche Zeit. Bitte reichen Sie Ihr Ergebnis in Kopie oder per Mail bis zum 26.03.2010 ein.
Beispiel einer grafischen Darstellung:
Weites Umfeld: Ärzte/Nachbarn/Schule etc. | Familie/Freunde/Bekannte | Vereine/Verbände | Behörde/Institutionen

Erfassung von Potentialen
- Wer sind Ihre Freunde (Nachbarschaft etc.)?
- Wen informieren Sie bei wichtigen Ereignissen wie z.B. Schulabschluss des Sohnes?
- Wen fragen Sie, wenn Sie Rat brauchen?
- Wenn es Ihnen gut/schlecht geht, was tun Sie, zu wem gehen Sie dann?
- Von wem könnten Sie sich eine größere Geldsumme borgen?
- Auf wen hören Sie, wenn Sie eine wichtige Entscheidung zu treffen haben?
- Wen können Sie jederzeit besuchen?
- Wo ist Ihr Lieblingsplatz in dieser Stadt? Was machen Sie dort?
- In Ihrer Verwandtschaft, wer ist da? Wie wichtig ist diese Person für Sie?
- Mit wem sprechen Sie in Ihrem Alltag am Meisten?
- Gibt es jemanden, der Ihr Hobby teilt?
- Kennen Sie jemanden oder kannten Sie jemanden, der ebenso eine
  Lese-Rechtsschreibschwäche hat?

Außerdem gibt es noch Fragen, die besonderen Wert auf verblasste und schwache Beziehungen richten:
- Wer waren früher Ihre Freunde in der Schule? Zu wem haben Sie noch Kontakt? Wie oft? Welche Anlässe? Zu wem haben Sie zwar keinen Kontakt mehr, würden aber gerne wieder welchen haben?
- Mit wem haben Sie sich letzte Woche getroffen/telefoniert/gemailt? Evtl. auch Namen im Adressbuch oder die Eintragungen im Handy durchgehen.
- Wer wohnt in Ihrer Straße/im selben Haus?

1. Ihr Fahrrad hat einen Platten und Sie müssen dringend in die Stadt. Wo könnten Sie eines leihen?
2. Das Bügeleisen geht plötzlich kaputt, und sie brauchen eine frische Bluse für ein Vorstellungsgespräch. Wo kriegen sie Unterstützung?
3. Sie bekommen eine gute gebrauchte Gefriertruhe günstig. Wie bewerkstelligen Sie den Transport?
4. Ihr Sohn hat in der Schule Schwierigkeiten in Mathe. Wer könnte ihm Nachhilfe geben?
5. Sie bekommen die langersehnte Kur bewilligt. Wer würde für 2 Wochen tagsüber auf die Kinder aufpassen?
6. Ihr Sohn steht kurz vor dem Schulabschluss und möchte im Büro arbeiten. Wen ziehen

[Abbruch, Schreibfehler original; PDF v. 25.8.10]

https://www.datenschutzzentrum.de/



PS:

Die Homepage der BAG findet Ihr unter der http://www.bag-plesa.de. Die ALTE Seite unter http://www.bag-shi.de dient als Archiv.

Anmerkungen und Anregungen zu diesem Rundbrief sowie Beiträge zur Berücksichtigung für die künftigen Rundbriefe bitte per Email an die Herausgeberin, Claudia Kratzsch senden (gittaschalk(at)googlemail.com).

Wir weisen darauf hin, dass es den Versuch gibt, unseren Namen zu plagiieren. Das Plagiat nennt sich „Bag-Plesa-Mitgliederinfo”. Dieser Postillion ist nicht autorisiert von der BAG-Plesa Mitgliederversammlung und nicht Bestandteil des elektronischen Rundbriefs der BAG Prekäre Lebenslagen.

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