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Elektronischer Rundbrief Nr. 17/2010, 27.08.2010
Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen – www.bag-plesa.de
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Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen – www.bag-plesa.de

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Inhalt:
1. Vorwort: was der Mensch zum Leben braucht.
2. Ein gutes Leben braucht eine ausreichende existentielle Absicherung!
3. Sozialstaat: Die Kopfbedeckung ist stets abzunehmen
4. Gerichtsurteil zum Thema Schenken
5. Bundesfachkonferenz in Kassel
6. Am 13. September feiern wir

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1. Vorwort: Was der Mensch zum Leben braucht.

An der Auseinandersetzung um ein Existenz sicherndes Mindesteinkommen wollen wir uns spätestens mit Oldenburg in einem breiten Bündnis beteiligen. Eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 80 € mehr für eine gesunde Ernährung, die Einführung eines Mindestlohn für die rund 20 % aller Beschäftigten auf Niedriglohnbasis und Arbeitszeitverkürzung sind unsere Forderungen. Nie wieder bei Lidl, Aldi, Kik und Schlecker knechten müssen für niedrige Löhne.

Die Politik reagiert in der Krise und dem europäischen Jahr für „Armut und Ausgrenzung“ mit einem Sparpaket, dessen Verabschiedung Ende November geplant ist. Darin auch enthalten die Bürgerarbeit, bezahlt zur Hälfte über ESF-Gelder und die Einführung einer Chipkarte – nach dem Motto: Sachleistung statt Geld.

Das Modell Chipkarte zielt auf vermeintliche Charakterschwächen der Eltern im Hartz IV Vollzug. Diese seien nicht in der Lage ihre Kinder ausreichend zu fördern. Deshalb müssten Gutscheine und Chipkarten her. Hier schleicht sich die Missbrauchsdebatte weiter.

Ein solches umfassendes Gutscheinsystem in elektronischer Form ist abzulehnen, weil es öffentliche Gelder in private Hände trägt. Von diesem Konzept profitieren wohl in erster Linie kommerzielle Anbieter und Hersteller, über die Einnahmen durch das Angebot, die Installation und Wartung des elektronisch lesbaren Chipsystems. Auch scheint noch
kein Thema zu sein wie mit den Daten von Chipkartennutzern/innen umgegangen wird. Sämtliche Daten gelangen zu kommerziellen Anbietern. Die Chipkarte ermöglicht gesellschaftlichen Kräften das Verhalten armer Kinder und ihrer armen Eltern zu kontrollieren. Die freie Auswahl des kulturellen Angebotes, die haben andere getroffen. Die Chipkarte diskriminiert an dem öffentlichen Ort, z.B. der Schwimmhalle an dem sie vorgezeigt werden muss.

Eine gesellschaftlich stets geforderte Eigenverantwortung setzt aber Entscheidungsautonomie voraus. In einer Konsumgesellschaft benötigt jeder Mensch Bargeld, um autonom entscheiden zu können. Dabei ist das Gutschein System keine Lösung des Problems der Eigenverantwortung. Hiermit sollen vielmehr Hartz-IV-Bezieher/innen durch jene Politiker/innen, die sonst immer „Wahlfreiheit“ und „Eigenverantwortung“ für die Bürger/innen fordern gegängelt werden.

Es werden Parallelwelten geschaffen, eine Gruppe von Menschen erhält einen stigmatisierenden Stempel. Die einen sind die Normalen, die anderen mit dem „Makel“ versehen haben Chipkarten: Diese gehen in besondere Läden, warten in der Schlange der jeweiligen Tafel, gehen zu "Kirchenarmenspeisung".

Es fehlt an beitragsfreier sozialer Infrastruktur durch qualitative frühkindliche Erziehung, es fehlt an Gemeinschaftsschulen bis zur 10 Klasse inklusive Mittagessen und dem beitragsfreien kulturellen Angebot an Sport und Spaß in einer Stadt für Alle?

Wir wollen weder Chipkarte, noch Gutscheinsystem sondern fordern immer Bargeld und eine öffentliche und kostenlose Infrastruktur für alle Kinder.

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2. Ein gutes Leben braucht eine ausreichende existentielle Absicherung!

Beitrag zur Regelsatzdebatte

Der Regelsatz (1) ist in der öffentlichen Diskussion, aber nicht, weil ein wirksamer sozialer Widerstand dies erzwungen hätte, sondern weil ein höchstes Gericht ein Urteil gesprochen hat. Es stufte die Methode der Festsetzung der Regelsätze durch die Bundesregierung als verfassungswidrig ein. Die Berechnung beruht auf einem Statistikmodell, indem aus der Datengrundlage einer alle fünf Jahre erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die untersten 20% der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte ermittelt werden. Die daraus gewonnenen Zahlen werden dann so lange geschüttelt und gerührt, bis einer für die herrschende Politik akzeptabler Betrag, herauskommt.

Es handelt sich beim aktuellen Eckregelsatz also um einen politischen Regelsatz, der auf Basis einer kritikwürdigen Einkommens- und Verbrauchsstichprobengrundlage und mit Hilfe interessengeleiteter statistischer Bereinigungen ermittelt wurde.

Woran sollten sich Erwerbslose und arme Menschen (z.B. NiedriglöhnerInnen, Rentnerinnen, Asylsuchende) orientieren, wenn es um ihre existentielle Absicherung geht?

Wohl kaum ein anderer politischer Slogan wie der „Von Arbeit muss man leben können und ohne Arbeit auch“ findet innerhalb der sozialen Initiativen und politischen Gruppen ungeteilte Zustimmung. Wird aber genauer nachgefragt, so scheint es zwei Leben zu geben. Eins, das auskömmlich über Lohnarbeit finanziert wird und eins, dass mit minimalem staatlichen Leistungsbezug verbunden ist. Auch innerhalb der sozialen Bewegungen wird zu großen Teilen Erwerbstätigkeit als Nonplusultra des Lebens angesehen. Zu tief sitzt noch die protestantische Leistungsethik, demnach nur Lohnarbeit einen besonderen Wert besitzt und nur der, der einen Lohnarbeitsplatz hat, Leistung produziert und sich deswegen als vollwertiger Mensch fühlen darf. Und dies alles auf dem Hintergrund der Erosion des kapitalistischen Arbeitsmarktes, eines Arbeitsbegriffes, der immer obsoleter wird und eines möglichen Gesellschaftsmodells, das mit weniger Arbeitszeit bei gleichzeitiger Reichtumsverteilung eine gute materielle Basis für Alle gewährleisten könnte.

Warum fordern wir nicht ein Einkommen für ein gutes Leben? Warum sollen Erwerbslose und arme Leute ein schlechteres Leben führen, als Arbeiter, Angestellte, Selbstständige etc.? Weil sie weniger leisten, heißt es.
Aber leistet ein Angestellter in einem Atomkraftwerk oder ein Börsenspekulant gesellschaftlich gesehen wirklich mehr als ein Erwerbsloser?

Erwerbslose betätigen sich, wenn es das Arbeitsamt oder Jobcenter zulässt, in vielfältiger Weise: Sie sind aktiv in sozialen und künstlerischen Initiativen, auf politischem Gebiet, in der Erziehungsarbeit, tüfteln an ökologischen und technischen Aufgabenstellungen, praktizieren Muße zwischen Entspannung und kreativer Anspannung usw. Das heißt, sie leisten ebenfalls etwas für die Gesellschaft, werden aber, im Vergleich mit Erwerbsarbeit, abgewertet.
Längst hat der alte Arbeitsbegriff abgewirtschaftet (kaum jemand schafft es noch, von der Lehre bis zur Rente ununterbrochen erwerbsarbeitend zu sein). Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland lebt nicht von Lohnarbeit. Und dennoch bricht das gesellschaftliche Leben nicht zusammen. Die enorme Arbeitsproduktivität (dank Automatisierung und Technisierung) lässt Produkte in immer weniger Zeit, mit immer weniger Menschen herstellen. Der dabei entstehende gesellschaftliche Reichtum, bleibt allerdings nur in wenigen Händen. Zusammengehalten wird die Gesellschaft eben auch dadurch, dass viele Köpfe und Hände (besonders von Erwerbslosen und anderen) in den Bereichen außerhalb der Lohnarbeit tätig sind. Das heißt, die Frage, welche Arbeit ist mehr wert, lässt sich kaum mehr klar benennen. Von daher kann die Frage: Was braucht der Mensch zum Leben? auch nicht nach zweierlei Maß (hier der Mensch ohne und dort der Mensch mit Erwerbsarbeit) bestimmt werden.

Wurden wir früher genötigt, bescheiden zu sein, so wollen wir heute ein gutes Leben auch ohne Lohnarbeit führen. Die bisherigen Regelsatzforderungen sind nicht ausreichend. Indem sie von der herrschenden Regelsatzableitung ausgehen oder nur Teilaspekte wie Ernährung in den Vordergrund stellen, kommen sie auf geringe Erhöhungen und dokumentieren nur ihre eigene Kraftlosigkeit bzw. fragen nicht danach, was notwendig wäre.

Wir sollten selbstbewusst Forderungen aufstellen, die ein gutes Leben ermöglichen. Kriterien könnten sein:
  • die Ermöglichung des Erwerbs derjenigen Güter, die es Menschen erlauben ein gutes Leben zu führen, hierunter fallen Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel zur Ernährung, Kleidung
  • keine Benachteiligungen in unterschiedlichen Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen, Freizeit und Sport,
  • kein Ausschluss von Bildung, Kultur und sozialen Netzwerken,
  • keine Beeinträchtigungen der Gesundheit

Konkretisiert werden könnten diese Kriterien durch die Möglichkeiten der Nutzung einer freien sozialen Infrastruktur im Zusammenhang mit Bildung, Gesundheit, Kultur und Mobilität, sowie die Schaffung eigener Partizipations- und Einflussmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Schlüsselbereichen.

Hinweise zur materiellen Realisierung dieser Kriterien gibt es bereits, wie die Armutsrisikogrenze (2003) 938 € oder der Pfändungsfreibetrag (aktuell) 985 € und Untersuchungen, die nicht die EVS als Grundlage nehmen, sondern einen Warenkorb, indem die notwendigen Grundbedürfnisse aufgelistet sind. Zum Beispiel bei Lutz Hausstein (2), der auf einen Eckregelsatz von 685 € kommt, oder die frühere „Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI)“ (3), die ausgehend von einem Warenkorbbedarfssäulenmodell 800 € (2007/2008) errechnete. Zusätzliche Berücksichtigung finden die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die Krankenversicherung.

Forderungen nach einer ausreichenden existentiellen Absicherung sind zu verbinden mit der Ablehnung der Bedürftigkeitsprüfung und der Ablehnung jeglicher Sanktionspraxis. Diese Forderungen sind schon Jahre Bestandteil von Erwerbslosenprotesten. Sie entwickelten sich aus Kampagnen, wie zum Beispiel „Sabotiert die Zwangsarbeit“, gegen Ernteeinsätze von Erwerbslosen und Ein-Euro-Jobs sowie in der Alltagspraxis von Behörden, Erwerbslose zu Niedriglohnarbeit und disziplinierenden Maßnahmen zu zwingen. Dazu zählen auch Kampagnen gegen die Anrechnung von Altersvorsorge oder der Anrechnung von Einkommen von Eltern/Ehemännern und eheähnlichen Gemeinschaften auf Arbeitslosengeld II.

„Alles muss man selber machen: Sozialen Fortschritt erkämpfen!“ so eine Parole der letzten Studentendemonstrationen, daran sollten wir uns orientieren und eine Forderung aufstellen, die ein gutes Leben ermöglicht und diese auch selbstbewusst nach außen vertreten.

Wir sollten unser Vertrauen auf WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen aufkündigen und in eigenen Veranstaltungen, mit eigenen Methoden, Kriterien und Inhalte für ein gutes Leben entwickeln. Diese würden sicherlich anders ausfallen, als der aktuelle Regelsatz. Damit hätten wir einen Betrag, der sich an unserem tatsächlichen Bedarf orientiert und der nicht von herrschaftsgeleiteten Institutionen oder bezahlten Wissenschaftlern zusammengestellt wird, sondern von Betroffenen!
Harald Rein, August 2010
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Fußnoten:
(1) Regelsätze sind die gesetzlich festgelegten materiellen Grundlagen, die unter anderem einem erwerbsfähigen Arbeitslosen für den notwendigen Lebensunterhalt zustehen. Der Regelsatz eines Alleinstehenden heißt Eckregelsatz und die Regelsätze der Haushaltsangehörigen sind prozentuale Anteile dieses Eckregelsatzes.
(2) www.harald-thome.de/media/files/Hausstein-Mindestsicherung-2010.pdf
(3) Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (Hg.): Existenzgeld reloaded, Neu-Ulm 2008


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3. Sozialstaat: Die Kopfbedeckung ist stets abzunehmen

Die ersten städtischen Arbeitsämter auf deutschem Boden wurden 1894 im württembergischen Esslingen und in Erfurt eingerichtet. Bald darauf schon folgte man in Heilbronn und Stuttgart diesem Beispiel, ebenso in Bayern. Es ist kein Zufall, dass viele dieser ersten Ämter aus »Polizeibureaus« hervorgegangen sind; denn es galt ja, die Arbeitslosen zu kontrollieren. Damit sie keine Chance zur Schwarzarbeit hatten, mussten die »Delinquenten« zweimal am Tag erscheinen. Und das so gesittet, wie es zum Beispiel die Hausordnung des Münchner Arbeitsamtes vom 12. März 1897 vorschrieb: »Die Arbeitssuchenden haben sich stets eines ruhigen und anständigen Benehmens zu befleißigen. Die Kopfbedeckung ist stets abzunehmen.«

Heute vergeht kaum noch ein Tag, an dem keine Hiobsbotschaft aus Berlin das verstörte, zwischen Zorn und Resignation schwankendes Publikum erreicht. Es scheint, als sei man entschlossen, den langen Weg, der in der Bismarck-Zeit begann, mit Mutwillen zu verlassen. Statt den Sozialstaat weiterzuentwickeln, zielt man auf dessen »Rückbau«, an die Stelle gesicherter Rechte soll private Fürsorge treten. Ein Blick zurück auf die Anfänge, aber auch die Kämpfe der Weimarer Zeit zeigt, was dabei auf dem Spiel steht: der soziale, der innere Frieden des Landes.
Von Frank Niess
http://www.zeit.de/2005/02/A-Sozialstaat?page=all&print=true


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4. Gerichtsurteil zum Thema Schenken

SGB II § 11 Abs. 1 S.1
SGB II § 11 Abs. 3 Nr.1 Lit. a
Alg II-V § 1 Abs.1 Nr. 1

Sind Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke an minderjährige Leistungsbezieher auch dann als Einkommen anzurechnen, wenn der Schenkende wünscht, dass sich das Kind oder der Jugendliche damit einen besonderen Wunsch erfüllen soll?

Ja, sofern die Geldgeschenke einen Betrag von 50 € jährlich überschreiten (§ 1 Abs. 1 Nr. Alg II-V). Bei dem Betrag von 50 € handelt es sich nach Ansicht des LSG Sachsen (LSG Sachsen Urteil vom 08.04.2010 – L 2 AS 248/09 mwN.) um keinen Freibetrag. Wird der Betrag von 50 € überschritten, werden Geldgeschenke daher in voller Höhe als Einkommen angerechnet. Die Geldgeschenke sind auch keine zweckbestimmte Einnahmen, die nicht angerechnet werden können (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 Lit. a SGB II).
Dies wäre nur dann der Fall, wenn mit der Zuwendung ein anderer Zweck als nach dem SGB II verfolgt würde. Wenn das Geld den Kindern und Jugendlichen wie hier zur freien Verfügung überlassen wurde, kann es aber auch für Zwecke verwendet werden, die den Leistungen des SGB II entsprechen.

Da die Regelleistungen nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 S. 2 SGB II den gesamten Bedarf des Hilfebedürftigen abdecken, so dass grundsätzlich auch Kleidung, Spielsachen und eine Urlaubsreise abgedeckt sind, lassen sich nur wenige Fälle denken, in denen eine Zuwendung nicht denselben Zweck wie das SGB II erfüllen soll. Denkbar wäre etwa die Zuwendung eines Geldbetrags zur Schuldentilgung sein, da Schulden nach dem SGB II nur in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen übernommen werden (vgl. § 22 Abs. 5 SGB II). Auch Zuwendungen für Zwecke die bei der Bemessung der Regelleistungen vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht berücksichtigt wurden, können ggf. als zweckbestimmte Zuwendungen anrechnungsfrei sein.
Dies betrifft etwa die Ausgaben für das Bildungswesen und zwar insbesondere auch für die außerschulische Bildung (vgl. BVerfG Urteil vom 09.02.2010 – 1 BVL 01/09, 3/09, 4/09). Hierzu gehört z.B. der Besuch eines Kurses zum Erlernen einer bestimmten Sportart oder eines Musikinstrumentes.

Zur Anrechnung von Einkommen vgl. Zimmermann, Das Hartz-IV-Mandat, Baden-Baden 2010, § 4 Rn. 13 ff


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5. Bundesfachkonferenz

Wir möchten euch jetzt schon auf unsere nächste Fachkonferenz in Kassel aufmerksam machen. Die Bundesfachkonferenz findet vom 26. bis 28.11.2010 in Kassel statt. Die Tagung dauert vom Freitagmittag 12.00 Uhr bis Sonntagmittag 13.00 Uhr.

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind:
  • Workfare / Bürgerarbeit
  • Was braucht der Mensch zum Leben? Die Regelsatzdiskussion
  • Kosten der Unterkunft und Wohnen
  • Unterstützung von Kämpfen gegen geltendes Unrecht in Betrieben

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6. Am 13. September feiern wir

6 Jahre Montagsdemo in Hannover 300.

Veranstaltung: Liebe Kollegen, liebe Sympathisanten, politische Freunde, respektable Dialogpartner, am Schillerdenkmal in Hannover von 18.00 bis 19.00 Uhr dieses "Jubiläum".

Wir sind sicher, dass Ihr diese Marathonleistung - wie die Genossen, Mitstreiter, Sympathisanten und politischen 'Gegner' in ihren 120 deutschen Städten mit gleicher Tradition - feiern wollt.

Bitte kommt und feiert mit uns - auch wenn wir politisch unser Ziel (noch nicht) erreicht haben: Hartz IV muss weg! Hartz IV geht alle an!
Wir mobilisieren außerdem für die Umsetzung des Spruches des Bundesverfassungsgesetzes, bezüglich des soziokulturellen Existenzminimums, der Erhöhung und Transparenz des Regelsatzes (HARTZ IV)

Gleichzeitig haben wir ein Jubiläum der Erwerbslosenzeitung in Hannover "Alptraum". Danke Euch für die personell stabile Redaktion und die Gegenöffentlichkeit, die Ihr repräsentiert!
(http://www.gegen-sozialabbau.de/main.html )

Wir mobilisieren insbesondere für den "politischen Herbst 2010". Dazu verteilen wir das Extrablatt "Einkommen zum  Auskommen" der bundesweiten Erwerbslosenorganisationen und mobilisieren zur bundesweiten Demo in Oldenburg am 10. Oktober
http://www.krach-statt-kohldampf.de/sites/index.html .


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PS: Neue Homepage der BAG Prekäre Lebenslagen
Die BAG hat jetzt eine neue Homepage unter der URL www.bag-plesa.de. Die ALTE Seite unter www.bag-shi.de dient fortan als Archiv.

- Anmerkungen und Anregungen zu diesem Rundbrief sowie Beiträge zur Berücksichtigung für die künftigen Rundbriefe bitte per Email an die Herausgeberin, Claudia Kratzsch senden (gittaschalk(at)googlemail.com).

Beim „Versender“ handelt es sich ausschließlich um den (technischen) Überbringer der Nachrichten.

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- In eigener Sache möchten wir Euch darauf hinweisen, dass es den Versuch gibt, unseren Namen zu plagiieren. Das Plagiat nennt sich „'Bag-Plesa-Mitgliederinfo-IGEL-Bote“. Dieser Postillion ist nicht autorisiert von der BAG-Plesa Mitgliederversammlung und nicht Bestandteil des elektronischen Rundbriefs der BAG Prekäre Lebenslagen.
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