Elektronischer Rundbrief Nr. 13/2010, 14.07.2010
Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen – www.bag-plesa.de c/o Hans-Jürgen Reglitzki Hauptstr. 16; 49696 Molbergen, Tel.: 04475 – 32 99 828, Mobil: 0162 – 746 46 16 bag-plesa [at] web [dot] de V.i.S.d.P: Claudia Kratzsch, Berlin Der Rundbrief kann abonniert werden unter: listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra ********************** Themen: 1. Vorwort 2. Strafbefehl des Amtsgerichtes Zwickau gegen unseren Kollegen Andreas P. 3. Der neue Kölner Erwerbslosenanzeiger 4. Keine Auszahlung…….. 5. Sanktionen 6. Gericht bewertet Mindestlohn…... 7. Suizid vor Zwangsräumung 8. Aufruf der Gruppe Georg Büchner ********************** 1. Vorwort: Alle Geschichte ist eine Geschichte von Klassenkämpfen. Die organisierte und widerständige Praxis der Glauchauer KollegInnen zeigt, dass auch solidarische Selbsthilfepraktiken wie das solidarische Begleiten als politisches Instrument mit einem 195 € teuren Strafbefehl sanktioniert werden. Die Glauchauer KollegInnen sind offensichtlich so erfolgreich, dass ihre Aktivitäten Störungen des Ämter-Ablaufes provoziert haben. Damit sie weiter machen können, rufen wir zu Spenden auf. Unsere Sache ist es nicht zu schweigen, denn Schweigen bedeutet Zustimmung. Wir schweigen nicht, wenn infolge von Unrecht und struktureller Gewalt ein Mensch sich der Zwangsräumung durch Suizid entzieht. Wir schweigen nicht, wenn 126.946 Menschen in 2009 mit totalen Sanktionen abgestraft wurden. Unterstützt auch weiterhin mit eigenen Aktionen das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium. Der Aufruf der Gruppe Georg Büchner ist auf Wunsch einiger KollegInnen aus dem Rhein-Main-Gebiet aufgenommen worden. Der Aufruf gibt, zumindest momentan, nicht die Position der BAG-Plesa wieder. ********************** 2. Strafbefehl des Amtsgerichtes Zwickau gegen unseren Kollegen Andreas P. „Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last: Verleumdung in 2 Fällen nach §§ 187, 194 Abs. 1, 53 StGB.“ … „Sie werden beschuldigt wider besseren Wissens in Beziehung auf andere eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet zu haben, welche denselben verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung abzuwürdigen geeignet ist.“ … „Gegen Sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 13 € festgesetzt. Die Gesamtstrafe beläuft sich auf 195 €. Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen zu tragen.“ … „Ein Einspruch innerhalb von 2 Wochen möglich hat innerhalb von 2 Wochen schriftlich in deutscher Sprache zu erfolgen.“ … Um was geht es: Gegenwind hat folgenden Text auf seiner Internetseite stehen: „Nachdem wir nun mit Herrn Große, dem großen Geschäftsführer der Arge Zwickau Land als Beistände abgelehnt wurden, haben wir ihn in einem Schreiben aufgefordert doch schriftlich seine Ablehnung zu begründen. Und im verdrehen von Tatsachen gebildet, wie übrigens ein großer Teil seiner Mitarbeiter auch, lies er uns durch seinen Stellvertreter Herrn Barth folgendes wissen…. Herr Barth versucht sicherlich von seinem Chef und der Rechtsverdreherin angeleitet seinen Big Boss aus der Schusslinie zu nehmen. Und da in diesem und nicht nur in diesem Haus viele Sachen offensichtlich „stinken“, versucht der Geschäftsführer, der für alles die Verantwortung hat, sich dieser gegenüber den Betroffenen voll zu entziehen nach dem Motto: Ich habe zwar die Fach- und Dienstaufsicht, bin aber für das, was in diesem Haus passiert, weder zuständig noch verantwortlich.“ (der gesamte Text ist nachlesbar unter www.meine-sicht.blog.de) Der Verein braucht unsere Hilfe um die Kosten des Strafbefehles und des Verfahrens zahlen kann. Allein kann der Verein sich nicht gegen die finanziellen Repressalien der Arge zur Wehr setzen. Spendenkonto: Gegenwind e.V., Volksbank- Raiffeisenbank Glauchau e.G., BLZ. 8709 5974, Konto Nr.: 4618, Kennwort : Arge Z ********************** 3. Der neue Kölner Erwerbslosen-Anzeiger und die KEA-Sonderausgabe Juli 2010: http://www.die-keas.org/taxonomy/term/9 ********************** 4. KEINE Auszahlungen wg. bundesweiter Umstellung von A2LL am 30.07.2010 ARGE Duisburg: „Am Freitag, 30. Juli 2010, wird bundesweit die Software A2LL auf eine neue Programmversion umgestellt. Aus diesem Grunde können am Freitag, 30. Juli 2010, keine Anträge im Leistungsbereich bearbeitet werden und auch keine Auszahlungen erfolgen.“ http://www.arge-duisburg.de/ ********************** 5. Sanktionen Aus der Antwort der Bundesregierung (17/1837) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1642) gehen die Sanktionszahlen der letzten Jahre hervor. Im Jahr 2009 waren 126.946 der insgesamt 4.906.916 Alg II-Bezieher von einer Leistungskürzung auf null Euro betroffen. Dies macht deutlich, dass die Sanktionen dringend abgeschafft werden müssen. Ich möchte daher nochmals dazu aufrufen, das „Bündnis für ein Sanktionsmoratorium“ zu unterstützen. Die Webseite und Unterstützungsmöglichkeiten hier: http://www.sanktionsmoratorium.de und den Sanktionsbericht gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/018/1701837.pdf C. Kratzsch ********************** 6. Gericht bewertet Mindestlohnverstoß als Straftat Lohndumping gilt zum ersten Mal als Straftat: Weil er Löhne unter einem Euro bezahlt hat, ist ein Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Summe ist wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg: Es bewertete das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu – nach allem was man wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt. „Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen“, sagte Staatsanwalt Andreas Strauß. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro. Die Staatsanwaltschaft rechnete vor, dass die Putzfrauen im besten Fall aber nur auf maximal 1,79 Euro die Stunde kamen. Richterin Claudia Methling sagte, der 57-jährige Unternehmer habe zur eigenen Gewinnmaximierung teils „nicht mal einen Euro“ gezahlt. „Egal wie man es betrachtet: Ein Stundenlohn von einem Euro ist als sittenwidrig anzusehen.“ http://www.welt.de/wirtschaft/article8226764/Gericht-bewertet-Mindestlohnverstoss-als-Straftat.html Kommentar: Täglich 12 Stunden schufteten die osteuropäischen Frauen. Das Strafmaß von 1000€ ist eine „Zurückweisung“ der osteuropäischen Frauen. Ob das Urteil positiv zu bewerten ist erscheint fraglich. Der Schwerpunkt der Auseinandersetzung lag für das Gericht in Magdeburg bei den nicht geleisteten Sozialabgaben und hierbei ging es um Beiträge in Höhe von 69.000 €, die sich durch das unterschreiten des Mindestlohns ergaben. Anklage erhoben hatte die Staatsanwaltschaft. C. Kratzsch ********************** 7. Suizid vor Zwangsräumung? Der Tod eines 55-Jährigen Mann aus Wedding wirft ein Schlaglicht auf die Armutsspirale Von Martin Kröger Die Hintergründe des Todes sind weiter unbekannt. Nachdem es um Amtshilfe gebeten worden war, hatte am Dienstagmittag ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei eine Wohnung in Berlin-Wedding gestürmt und den 55-jährigen Mieter tot in seinem Schlafzimmer aufgefunden. Eine Gerichtsvollzieherin, die eine Zwangsräumung vornehmen wollte, hatte die Polizei gerufen, nachdem ein von ihr beauftragter Schlüsseldienstmitarbeiter eine gespannte Armbrust hinter der Tür gesehen hatte, die sich im weiteren Verlauf jedoch als ungeladen herausstellte. Ob der Mieter Suizid begangen hat, wie er einem Medienbericht zufolge gegenüber seiner Hausverwaltung im Falle einer Zwangsräumung angedroht haben soll, ist jetzt Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. »Es war auf jeden Fall kein Fremdverschulden erkennbar«, erklärte eine Polizeisprecherin gegenüber ND. Dass die Polizei zu solchen Wohnungsräumungen hinzugezogen wird, ist kein Einzelfall und komme vor, wie die Sprecherin bestätigt. Wenn gefährliche Waffen im Spiel sind, sei es üblich, das SEK hinzuzuziehen. Wer sich weitergehende Informationen und Erfahrungen zu Räumungsaktionen beim Berliner Verein der Obergerichtsvollzieher erhofft, ist allerdings bei dessen Landesvorsitzendem Frank Schneider an der falschen Adresse. Bei ihm führt schon allein die Erwähnung des Stichworts »Zwangsräumungen« dazu, dass er den Hörer auflegt. Dass fast 300 Gerichtsvollzieher in Berlin tätig sind, zeigt aber, dass es auch ein entsprechendes Betätigungsfeld gibt. Der Fall des 55-Jährigen aus dem Wedding wirft nun erneut ein Schlaglicht auf die Armut in der Stadt. Dabei dürfte es Zwangsräumungen gar nicht geben. Schließlich ist das Jobcenter zur Übernahme von angemessenen Kosten der Unterkunft verpflichtet. Doch was »angemessen« ist, darüber streiten die Juristen. »Es gibt bisher für das Land Berlin keine Entscheidung des Bundessozialgerichts bezüglich der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft«, erklärt Andreas Staak. Zu dem Fachanwalt für Sozialrecht kommen viele Hilfebedürftige, die ein Schreiben des Jobcenters erhalten haben, in dem sie »zur Senkung der Kosten der Unterkunft« aufgefordert werden. Wenn dieser Forderung nach sechs Monaten nicht nachgekommen wird, zahlt das Jobcenter in der Regel zurzeit 376 Euro pro Person, sagt Staak. Liegt die Miete aber darüber, müssen die ALG-II-Bezieher den Rest von ihrem Regelsatz bezahlen, was viele nicht können. Mietschulden laufen auf, die Vermieter erwirken dann nach drei Monaten zivilrechtlich eine Räumungsklage. Dass viele Betroffene versuchen, die Differenz bei der Miete von ihrem niedrigen Regelsatz abzuzweigen, haben auch die Aktivisten der »Kampagne gegen Zwangsumzüge« beobachtet. Seit vier Jahren betreiben sie ein Notruftelefon. »Wer aus dem Arbeitsmarkt herausfällt, der will nicht auch noch seine Wohnung verlieren«, berichtet Karin Baumert, die das Sorgentelefon ehrenamtlich mit betreut. In einer Umfrage unter Betroffenen hat die Kampagne 2009 herausgefunden, dass zehn Prozent der Befragten, um die Miete bezahlen zu können, regelmäßig am Ende des Monats hungern. Selbst diejenigen, die bereit sind umzuziehen, brauchen dafür allerdings erst die Genehmigung des Jobcenters, was dieses selbst bei niedrigen Mieten nicht immer gewährt, wie Rechtsanwalt Staak sagt. Zudem ist Wohnraum innerhalb der Angemessenheitsgrenzen innerhalb des S-Bahn-Rings so gut wie kaum noch vorhanden. »Die Leute ziehen in Hartz-IV-Zonen an den Stadtrand«, sagt Karin Baumert. Bei Migranten hat sie dagegen den Trend registriert, dass sie zurück in ihre Familien in deren begrenzten Wohnraum ziehen. Eine solche Möglichkeit hat dem 55-jährigen Mann aus Wedding offenbar nicht offen gestanden. Aber auch das ist bis zum Abschluss der Ermittlungen reine Spekulation. Das Notruftelefon der Kampagne gegen Zwangsumzüge ist aus dem Berliner Festnetz kostenfrei unter 0800 27 27 27 8 jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 10 und 13 Uhr zu erreichen; Internet: www.gegen-zwangsumzuege.de ********************** 8. Ausschnitt eines bundesweiten Aufrufes: ›Wir sind nicht länger eure Geldautomaten‹ Als gemeinsame Aktion einer bundesweiten Kampagne schlagen wir vor, die Zentralen von zwei ›systemischen Banken‹ der Deutschen Bank und der Commerzbank in Frankfurt für einen Arbeitstag zu blockieren. Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu stoppen, die Business-Party für einen Tag auf den Kopf, also auf die Füße zu stellen. Unsere Forderung ist schlicht: Ihr zahlt die Billionen Euro, die euer Finanzkrieg gekostet hat. Wir werden euch nicht in Ruhe lassen, wir werden wiederkommen, an vielen Orten, zu den unpassendsten Gelegenheiten und Zeiten. Mit einem bundesweiten Aufruf ist weder alles gesagt, noch alles getan. Es ist ein Anfang gemacht, ein Signal gesetzt, mit dem Ziel, dass in der Folge in allen Städten, in jeder Woche an einem Tag eine Bank mit ›systemischen Risiko‹ belagert wird. Der Weg ist lang und offen, er führt über Banken, über ihre Beteiligungen an Konzernen, bis hin zu den politischen ›Beraterstäben‹, den Headquarters der Regierung. Dazu brauchen wir ein gemeinsames Startsignal; einen langen Atem und ein Konzept, das möglichst vielen eine Teilnahme ermöglicht. Wir brauchen ein Konzept, das zwischen folgenlosen, störungsfreien Demonstrationen und Fantasien vom Aufstand oder Generalstreik einen Weg beschreibt und beschreitet. Wir sind überzeugt davon, dass es hier in Deutschland weder an Analysen noch an Forderungen fehlt, die entweder den Kapitalismus ›zügeln‹ oder aber überwinden wollen. Über die Richtigkeit der Analysen und Forderungen wird aber nicht auf dem Papier oder in Konferenzen entschieden, sondern in einem gesellschaftlichen Prozess, der möglichst viele Menschen zu Handelnden macht. Gelänge es uns, in einem großen Bündnis die Zeichen umzukehren, jenen endlich Angst zu machen, die seit Jahren mit unserer Angst spielen und von ihr leben, dann hätten wir noch genug Zeit, über die nächsten Schritte zu beraten und zu entscheiden. Im Rahmen unseres Aktionskonzepts schlagen wir folgende zentralen Forderungen vor: • Sofortige Einführung einer Finanztransaktionssteuer • Besteuerung aller Vermögen über 1 Million mit 5% • Sofortige Umsetzung der Forderung nach 500,- Euro Hartz IV-Eckregelsatz, 10 Euro Mindestlohn und einer 30-Stunden Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich Als Aktionskonsens schlagen wir vor, uns am Dresdner Konzept gegen den Neonaziaufmarsch im Januar 2010 zu orientieren. Eine gute Basis, in der Entschlossenheit und Breite, Radikalität und Masse nicht gegeneinander stehen, sondern miteinander verzahnt werden. Ein Konzept, das für viele in Heiligendamm 2007 spürbar, in Dresden 2010 erfolgreich war und bei den angekündigten Castor-Transporten 2010 für eine neue Qualität des Widerstands sorgen wird. Als Termin für eine zentrale Aktion in Frankfurt schlagen wir euch den Herbst 2010 vor. Wir bitten euch, uns noch vor den Sommerferien eure Zustimmung/Ablehnung zukommen zu lassen. Eine Zustimmung, die den Weg betrifft, nicht die Details, die wir gemeinsam besprechen müssen. Mit dem entsprechenden Votum werden wir zu einer Aktionskonferenz für Samstag, 11. September 2010 nach Frankfurt einladen. Gruppen, Organisationen, Einzelpersonen, die diesen Aufruf unterstützen, bitten wir um eine Nachricht an folgende Adresse: ag_georg.buechner@yahoo.de Auf dass sich der Wind dreht. Aktionsgruppe Georg Büchner & Co. Juni 2010 (Georg Büchner, von der großherzoglich-hessischen Justiz als „Hochverräter“ streckbrieflich verfolgt, starb 1837 dreiundzwanzigjährig, im Züricher Exil. Er war revolutionär, Dichter und Wissenschaftler) ********************** PS: - Neue Homepage der BAG Prekäre Lebenslagen Die BAG hat jetzt eine neue Homepage unter der URL www.bag-plesa.de. Die ALTE Seite unter www.bag-shi.de dient fortan als Archiv. - Anmerkungen und Anregungen zu diesem Rundbrief sowie Beiträge zur Berücksichtigung für die künftigen Rundbriefe bitte per Email an die Herausgeberin, Claudia Kratzsch senden (gittaschalk [at] googlemail [dot] com). - Beim „Versender“ handelt es sich ausschließlich um den (technischen) Überbringer der Nachrichten. - Der Rundbrief kann abonniert werden unter: listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra _______________________________________________ bag-plesa_rundbrief_extra Mailingliste JPBerlin - Politischer Provider bag-plesa_rundbrief_extra@listi.jpberlin.de https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra |