Elektronischer Rundbrief Nr. 13/2010, 14.07.2010
Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen – www.bag-plesa.de
c/o Hans-Jürgen Reglitzki
Hauptstr. 16; 49696 Molbergen,
Tel.: 04475 – 32 99 828, Mobil: 0162 – 746 46 16
bag-plesa [at] web [dot] de
V.i.S.d.P: Claudia Kratzsch, Berlin

Der Rundbrief kann abonniert werden unter:
listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra

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Themen:

1. Vorwort
2. Strafbefehl des Amtsgerichtes Zwickau gegen unseren Kollegen Andreas P.
3. Der neue Kölner Erwerbslosenanzeiger
4. Keine Auszahlung……..
5. Sanktionen
6. Gericht bewertet Mindestlohn…...
7. Suizid vor Zwangsräumung
8. Aufruf der Gruppe Georg Büchner


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1. Vorwort:

Alle Geschichte ist eine Geschichte von Klassenkämpfen. Die organisierte
und widerständige Praxis der Glauchauer KollegInnen zeigt, dass auch
solidarische Selbsthilfepraktiken wie das solidarische Begleiten als
politisches Instrument mit einem 195 € teuren Strafbefehl sanktioniert
werden. Die Glauchauer KollegInnen sind offensichtlich so erfolgreich,
dass ihre Aktivitäten Störungen des Ämter-Ablaufes provoziert haben.
Damit sie weiter machen können, rufen wir zu Spenden auf. Unsere Sache
ist es nicht zu schweigen, denn Schweigen bedeutet Zustimmung. Wir
schweigen nicht, wenn infolge von Unrecht und struktureller Gewalt ein
Mensch sich der Zwangsräumung durch Suizid entzieht. Wir schweigen
nicht, wenn 126.946 Menschen in 2009 mit totalen Sanktionen abgestraft
wurden. Unterstützt auch weiterhin mit eigenen Aktionen das Bündnis für
ein Sanktionsmoratorium.
Der Aufruf der Gruppe Georg Büchner ist auf Wunsch einiger KollegInnen
aus dem Rhein-Main-Gebiet aufgenommen worden. Der Aufruf gibt, zumindest
momentan, nicht die Position der BAG-Plesa wieder.


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2. Strafbefehl des Amtsgerichtes Zwickau gegen unseren Kollegen Andreas P.

„Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Verleumdung in 2 Fällen nach §§ 187, 194 Abs. 1, 53 StGB.“ … „Sie werden
beschuldigt wider besseren Wissens in Beziehung auf andere eine unwahre
Tatsache behauptet oder verbreitet zu haben, welche denselben
verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung abzuwürdigen
geeignet ist.“ …
„Gegen Sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen
verhängt. Der Tagessatz wird auf 13 € festgesetzt. Die Gesamtstrafe
beläuft sich auf 195 €. Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und
ihre Auslagen zu tragen.“ …
„Ein Einspruch innerhalb von 2 Wochen möglich hat innerhalb von 2 Wochen
schriftlich in deutscher Sprache zu erfolgen.“ …

Um was geht es:
Gegenwind hat folgenden Text auf seiner Internetseite stehen:
„Nachdem wir nun mit Herrn Große, dem großen Geschäftsführer der Arge
Zwickau Land als Beistände abgelehnt wurden, haben wir ihn in einem
Schreiben aufgefordert doch schriftlich seine Ablehnung zu begründen.
Und im verdrehen von Tatsachen gebildet, wie übrigens ein großer Teil
seiner Mitarbeiter auch, lies er uns durch seinen Stellvertreter Herrn
Barth folgendes wissen….
Herr Barth versucht sicherlich von seinem Chef und der Rechtsverdreherin
angeleitet seinen Big Boss aus der Schusslinie zu nehmen. Und da in
diesem und nicht nur in diesem Haus viele Sachen offensichtlich
„stinken“, versucht der Geschäftsführer, der für alles die Verantwortung
hat, sich dieser gegenüber den Betroffenen voll zu entziehen nach dem
Motto: Ich habe zwar die Fach- und Dienstaufsicht, bin aber für das, was
in diesem Haus passiert, weder zuständig noch verantwortlich.“
(der gesamte Text ist nachlesbar unter www.meine-sicht.blog.de)

Der Verein braucht unsere Hilfe um die Kosten des Strafbefehles und des
Verfahrens zahlen kann. Allein kann der Verein sich nicht gegen die
finanziellen Repressalien der Arge zur Wehr setzen.

Spendenkonto: Gegenwind e.V., Volksbank- Raiffeisenbank Glauchau e.G.,
BLZ. 8709 5974, Konto Nr.: 4618, Kennwort : Arge Z


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3. Der neue Kölner Erwerbslosen-Anzeiger und die KEA-Sonderausgabe Juli
2010:
http://www.die-keas.org/taxonomy/term/9


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4. KEINE Auszahlungen wg. bundesweiter Umstellung von A2LL am 30.07.2010

ARGE Duisburg: „Am Freitag, 30. Juli 2010, wird bundesweit die Software
A2LL auf eine neue Programmversion umgestellt. Aus diesem Grunde können
am Freitag, 30. Juli 2010, keine Anträge im Leistungsbereich bearbeitet
werden und auch keine Auszahlungen erfolgen.“ http://www.arge-duisburg.de/


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5. Sanktionen

Aus der Antwort der Bundesregierung (17/1837) auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke (17/1642) gehen die Sanktionszahlen der letzten
Jahre hervor. Im Jahr 2009 waren 126.946 der insgesamt 4.906.916 Alg
II-Bezieher von einer Leistungskürzung auf null Euro betroffen.

Dies macht deutlich, dass die Sanktionen dringend abgeschafft werden
müssen. Ich möchte daher nochmals dazu aufrufen, das „Bündnis für ein
Sanktionsmoratorium“ zu unterstützen. Die Webseite und
Unterstützungsmöglichkeiten hier: http://www.sanktionsmoratorium.de und
den Sanktionsbericht gibt es hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/018/1701837.pdf
C. Kratzsch

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6. Gericht bewertet Mindestlohnverstoß als Straftat

Lohndumping gilt zum ersten Mal als Straftat: Weil er Löhne unter einem
Euro bezahlt hat, ist ein Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat,
muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Summe
ist wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg:
Es bewertete das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen
Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als
Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen
dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu – nach allem was man
wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt. „Wenn
Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen
rechnen“, sagte Staatsanwalt Andreas Strauß.

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten
Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro. Die Staatsanwaltschaft
rechnete vor, dass die Putzfrauen im besten Fall aber nur auf maximal
1,79 Euro die Stunde kamen. Richterin Claudia Methling sagte, der
57-jährige Unternehmer habe zur eigenen Gewinnmaximierung teils „nicht
mal einen Euro“ gezahlt. „Egal wie man es betrachtet: Ein Stundenlohn
von einem Euro ist als sittenwidrig anzusehen.“

http://www.welt.de/wirtschaft/article8226764/Gericht-bewertet-Mindestlohnverstoss-als-Straftat.html


Kommentar: Täglich 12 Stunden schufteten die osteuropäischen Frauen. Das
Strafmaß von 1000€ ist eine „Zurückweisung“ der osteuropäischen Frauen.
Ob das Urteil positiv zu bewerten ist erscheint fraglich. Der
Schwerpunkt der Auseinandersetzung lag für das Gericht in Magdeburg bei
den nicht geleisteten Sozialabgaben und hierbei ging es um Beiträge in
Höhe von 69.000 €, die sich durch das unterschreiten des Mindestlohns
ergaben. Anklage erhoben hatte die Staatsanwaltschaft.
C. Kratzsch


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7. Suizid vor Zwangsräumung? Der Tod eines 55-Jährigen Mann aus Wedding
wirft ein Schlaglicht auf die Armutsspirale Von Martin Kröger

Die Hintergründe des Todes sind weiter unbekannt. Nachdem es um
Amtshilfe gebeten worden war, hatte am Dienstagmittag ein
Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei eine Wohnung in Berlin-Wedding
gestürmt und den 55-jährigen Mieter tot in seinem Schlafzimmer
aufgefunden. Eine Gerichtsvollzieherin, die eine Zwangsräumung vornehmen
wollte, hatte die Polizei gerufen, nachdem ein von ihr beauftragter
Schlüsseldienstmitarbeiter eine gespannte Armbrust hinter der Tür
gesehen hatte, die sich im weiteren Verlauf jedoch als ungeladen
herausstellte.

Ob der Mieter Suizid begangen hat, wie er einem Medienbericht zufolge
gegenüber seiner Hausverwaltung im Falle einer Zwangsräumung angedroht
haben soll, ist jetzt Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. »Es war
auf jeden Fall kein Fremdverschulden erkennbar«, erklärte eine
Polizeisprecherin gegenüber ND. Dass die Polizei zu solchen
Wohnungsräumungen hinzugezogen wird, ist kein Einzelfall und komme vor,
wie die Sprecherin bestätigt. Wenn gefährliche Waffen im Spiel sind, sei
es üblich, das SEK hinzuzuziehen.

Wer sich weitergehende Informationen und Erfahrungen zu Räumungsaktionen
beim Berliner Verein der Obergerichtsvollzieher erhofft, ist allerdings
bei dessen Landesvorsitzendem Frank Schneider an der falschen Adresse.
Bei ihm führt schon allein die Erwähnung des Stichworts
»Zwangsräumungen« dazu, dass er den Hörer auflegt. Dass fast 300
Gerichtsvollzieher in Berlin tätig sind, zeigt aber, dass es auch ein
entsprechendes Betätigungsfeld gibt.

Der Fall des 55-Jährigen aus dem Wedding wirft nun erneut ein
Schlaglicht auf die Armut in der Stadt. Dabei dürfte es Zwangsräumungen
gar nicht geben. Schließlich ist das Jobcenter zur Übernahme von
angemessenen Kosten der Unterkunft verpflichtet. Doch was »angemessen«
ist, darüber streiten die Juristen. »Es gibt bisher für das Land Berlin
keine Entscheidung des Bundessozialgerichts bezüglich der
Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft«, erklärt Andreas
Staak. Zu dem Fachanwalt für Sozialrecht kommen viele Hilfebedürftige,
die ein Schreiben des Jobcenters erhalten haben, in dem sie »zur Senkung
der Kosten der Unterkunft« aufgefordert werden. Wenn dieser Forderung
nach sechs Monaten nicht nachgekommen wird, zahlt das Jobcenter in der
Regel zurzeit 376 Euro pro Person, sagt Staak. Liegt die Miete aber
darüber, müssen die ALG-II-Bezieher den Rest von ihrem Regelsatz
bezahlen, was viele nicht können. Mietschulden laufen auf, die Vermieter
erwirken dann nach drei Monaten zivilrechtlich eine Räumungsklage.

Dass viele Betroffene versuchen, die Differenz bei der Miete von ihrem
niedrigen Regelsatz abzuzweigen, haben auch die Aktivisten der »Kampagne
gegen Zwangsumzüge« beobachtet. Seit vier Jahren betreiben sie ein
Notruftelefon. »Wer aus dem Arbeitsmarkt herausfällt, der will nicht
auch noch seine Wohnung verlieren«, berichtet Karin Baumert, die das
Sorgentelefon ehrenamtlich mit betreut. In einer Umfrage unter
Betroffenen hat die Kampagne 2009 herausgefunden, dass zehn Prozent der
Befragten, um die Miete bezahlen zu können, regelmäßig am Ende des
Monats hungern.

Selbst diejenigen, die bereit sind umzuziehen, brauchen dafür allerdings
erst die Genehmigung des Jobcenters, was dieses selbst bei niedrigen
Mieten nicht immer gewährt, wie Rechtsanwalt Staak sagt. Zudem ist
Wohnraum innerhalb der Angemessenheitsgrenzen innerhalb des S-Bahn-Rings
so gut wie kaum noch vorhanden.

»Die Leute ziehen in Hartz-IV-Zonen an den Stadtrand«, sagt Karin
Baumert. Bei Migranten hat sie dagegen den Trend registriert, dass sie
zurück in ihre Familien in deren begrenzten Wohnraum ziehen.

Eine solche Möglichkeit hat dem 55-jährigen Mann aus Wedding offenbar
nicht offen gestanden. Aber auch das ist bis zum Abschluss der
Ermittlungen reine Spekulation.

Das Notruftelefon der Kampagne gegen Zwangsumzüge ist aus dem Berliner
Festnetz kostenfrei unter 0800 27 27 27 8 jeden Dienstag und Donnerstag
zwischen 10 und 13 Uhr zu erreichen;
Internet: www.gegen-zwangsumzuege.de


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8. Ausschnitt eines bundesweiten Aufrufes: ›Wir sind nicht länger eure
Geldautomaten‹

Als gemeinsame Aktion einer bundesweiten Kampagne schlagen wir vor, die
Zentralen von zwei ›systemischen Banken‹ der Deutschen Bank und der
Commerzbank in Frankfurt für einen Arbeitstag zu blockieren. Ziel ist
es, den Geschäftsbetrieb zu stoppen, die Business-Party für einen Tag
auf den Kopf, also auf die Füße zu stellen. Unsere Forderung ist
schlicht: Ihr zahlt die Billionen Euro, die euer Finanzkrieg gekostet
hat. Wir werden euch nicht in Ruhe lassen, wir werden wiederkommen, an
vielen Orten, zu den unpassendsten Gelegenheiten und Zeiten.

Mit einem bundesweiten Aufruf ist weder alles gesagt, noch alles getan.
Es ist ein Anfang gemacht, ein Signal gesetzt, mit dem Ziel, dass in der
Folge in allen Städten, in jeder Woche an einem Tag eine Bank mit
›systemischen Risiko‹ belagert wird. Der Weg ist lang und offen, er
führt über Banken, über ihre Beteiligungen an Konzernen, bis hin zu den
politischen ›Beraterstäben‹, den Headquarters der Regierung.

Dazu brauchen wir ein gemeinsames Startsignal; einen langen Atem und ein
Konzept, das möglichst vielen eine Teilnahme ermöglicht. Wir brauchen
ein Konzept, das zwischen folgenlosen, störungsfreien Demonstrationen
und Fantasien vom Aufstand oder Generalstreik einen Weg beschreibt und
beschreitet.

Wir sind überzeugt davon, dass es hier in Deutschland weder an Analysen
noch an Forderungen fehlt, die entweder den Kapitalismus ›zügeln‹ oder
aber überwinden wollen. Über die Richtigkeit der Analysen und
Forderungen wird aber nicht auf dem Papier oder in Konferenzen
entschieden, sondern in einem gesellschaftlichen Prozess, der möglichst
viele Menschen zu Handelnden macht. Gelänge es uns, in einem großen
Bündnis die Zeichen umzukehren, jenen endlich Angst zu machen, die seit
Jahren mit unserer Angst spielen und von ihr leben, dann hätten wir noch
genug Zeit, über die nächsten Schritte zu beraten und zu entscheiden. Im
Rahmen unseres Aktionskonzepts schlagen wir folgende zentralen
Forderungen vor:
• Sofortige Einführung einer Finanztransaktionssteuer
• Besteuerung aller Vermögen über 1 Million mit 5%
• Sofortige Umsetzung der Forderung nach 500,- Euro Hartz
IV-Eckregelsatz, 10 Euro Mindestlohn und einer 30-Stunden Arbeitswoche
bei vollem Lohnausgleich

Als Aktionskonsens schlagen wir vor, uns am Dresdner Konzept gegen den
Neonaziaufmarsch im Januar 2010 zu orientieren. Eine gute Basis, in der
Entschlossenheit und Breite, Radikalität und Masse nicht gegeneinander
stehen, sondern miteinander verzahnt werden. Ein Konzept, das für viele
in Heiligendamm 2007 spürbar, in Dresden 2010 erfolgreich war und bei
den angekündigten Castor-Transporten 2010 für eine neue Qualität des
Widerstands sorgen wird.

Als Termin für eine zentrale Aktion in Frankfurt schlagen wir euch den
Herbst 2010 vor. Wir bitten euch, uns noch vor den Sommerferien eure
Zustimmung/Ablehnung zukommen zu lassen. Eine Zustimmung, die den Weg
betrifft, nicht die Details, die wir gemeinsam besprechen müssen.

Mit dem entsprechenden Votum werden wir zu einer Aktionskonferenz für
Samstag, 11. September 2010 nach Frankfurt einladen.
Gruppen, Organisationen, Einzelpersonen, die diesen Aufruf unterstützen,
bitten wir um eine Nachricht an folgende Adresse:
ag_georg.buechner@yahoo.de
Auf dass sich der Wind dreht.
Aktionsgruppe Georg Büchner & Co. Juni 2010

(Georg Büchner, von der großherzoglich-hessischen Justiz als
„Hochverräter“ streckbrieflich verfolgt, starb 1837
dreiundzwanzigjährig, im Züricher Exil. Er war revolutionär, Dichter und
Wissenschaftler)


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PS:

- Neue Homepage der BAG Prekäre Lebenslagen
Die BAG hat jetzt eine neue Homepage unter der URL www.bag-plesa.de. Die
ALTE Seite unter www.bag-shi.de dient fortan als Archiv.

- Anmerkungen und Anregungen zu diesem Rundbrief sowie Beiträge zur
Berücksichtigung für die künftigen Rundbriefe bitte per Email an die
Herausgeberin, Claudia Kratzsch senden (gittaschalk [at] googlemail [dot] com).

- Beim „Versender“ handelt es sich ausschließlich um den (technischen)
Überbringer der Nachrichten.

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