Elektronischer Rundbrief Nr. 12/2010, 30.06.2010
Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen – www.bag-plesa.de
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V.i.S.d.P: Claudia Kratzsch, Berlin

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Themen:

1. Vorwort
2. Die Kassiererin Barbara E. vor dem Zweiten Senat des BAG
3. Zug der Tagelöhner
4: Blick auf die Zahltage
5. Bürgerrechtler gegen Volkszählung
6. Gerichturteil zum Thema Schenken
7. Neue Homepage

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1. Vorwort:

Treffen im Mieterladen zum Frühstück „Keine muss allein zum Amt“. Unsere Gruppe bereitet einen Empfang für den „Zuges der Tagelöhner“ vom SBB Brandenburg am 28.7.2010 in Berlin vor. Eine Kollegin beschwert sich, der Flyer wäre nicht an Frauen gerichtet. Warum fragt sie? Es kommt eine Antwort, das wäre in der Stadt Berlin anders, die auf dem Land Brandenburg wären da nicht soweit.

Mit solch unzureichenden Antworten müssen Frauen sich in der Erwerbslosenszene also abspeisen lassen.

Prekäre Verhältnisse sind traditionell Lebens-und Arbeitsverhältnisse von vielen Frauen gewesen. Ein Recht auf Einkommen und Recht auf Arbeit war für Frauen lange keine Selbstverständlichkeit.

Sie haben schlecht entlohnt gearbeitet mit dem Ziel der Existenzsicherung für sich und ihre Kinder. Die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen waren in Relation zum Normalarbeitsverhältnis von Männern immer prekär und von Ungleichheit geprägt. Frauen waren diejenigen, die flexibel und marginal als Teilzeitarbeiterinnen, als Zuverdienerinnen und nicht entsprechend ihrer Qualifikation Stellen besetzten. Diese waren mit geringerer Bezahlung verbunden und ihre Biografien mit längeren Phasen von Erwerbslosigkeit. Meine Mutter stand noch unter der Vormundschaft ihres Ehemannes. Ein eigenes Konto war keinesfalls normal.

Frauen durften sich immer in den primären Betätigungsfeldern Familie, Haushalt, Erziehung, subsistenzarbeit und Ehrenamt austoben. Das entsprach wohl ihrer „biologischen Andersartigkeit“.

Es gibt heute die neuen Prekären: Männer sind ins Zentrum der Erwerbslosendebatte gerückt. Die Auseinandersetzung findet nicht mehr in den Fabriken statt, sie verlagert sich in die Jobcenter, die Stadtteile Gerichte etc. Das Normalarbeitsverhältnis, der Wohlfahrtsstaat und die Kleinfamilie befinden sich in Umstrukturierung, d. h. Institutionen wie Betrieb und Familie stabilisieren nicht mehr entsprechend. Heute dominieren Männer in den Erwerbslosengruppen, als Funktionäre und in der Außendarstellung. Eine Debatte um Veränderungen von ungleichen Arbeits- und Lebensverhältnissen zwischen Männern und Frauen in den neuen sozialen Bewegungen steht noch aus.

Liebe Grüße
Claudia Kratzsch

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2. Der "Fall" Emmely: Auf ein Wort!- Hat der Sieg beim BAG viele "Väter"?

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Kündigung der Kassiererin Barbara E. wegen der Veruntreuung von zwei Kassenbons im Werte von 1,30 Euro für unwirksam erklärt. Das ist zunächst ein großer Erfolg für Barbara E. und für alle diejenigen, die sie unterstützt haben. Allen voran ihr Anwalt, den Kollegen Hopmann, aber vor allem alle MitstreiterInnen, also vor allem die Mitglieder des Solidaritätskomitees.

Aber ist es auch mehr? Ist es eine juristische Sensation? Ist es ein Schritt gegen "Willkür" im Arbeitsrecht (wie heute ein Kommentar in der "Jungen Welt" überschrieben war)?

Es ist keine "juristische Sensation". Das BAG hat schlicht auf das "mildere Mittel", nämlich die Abmahnung, im Falle von Vertragsverletzungen verwiesen und ergänzt damit seine bisherige Rechtsprechung zum "wichtigen Grund" nach § 626 BGB. Es lag ja keine Verdachtskündigung vor, sondern die Kündigung wegen einer insoweit unstreitigen Straftat. Neu ist allenfalls, dass das BAG zur Unwirksamkeit der Kündigung kommt, obwohl es gleichzeitig von einem "schwerwiegenden Vertragsverstoss" und auch von einer "erheblichen Belastung des Vertrauensverhältnisses" ausgeht. Sicher hat die bisherige Beschäftigungsdauer eine Rolle gespielt. Aber auch das ist keine abschließende Erklärung. Juristisch erklären kann man das eigentlich nur mit den Argumenten, mit denen die Kritiker des Berliner LAG-Urteils und der "bisherigen" Rechtsprechung bislang aufwarteten: Nämlich mit dem auch verfassungsrechtlich relevanten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie etwa in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Falle von Beamten in solchen Fällen. Natürlich bleibt aber die Verwunderung darüber, dass 1984 bei einem Bienenstich das nicht möglich war, was jetzt bei 1,30 Euro (wie viel kostet ein Bienenstich....?) möglich ist. Doch letztlich aber ist die "juristische" Debatte müßig.

Es gibt nicht den geringsten Zweifel daran, dass sehr wohl nur die sog. Emmely-Kampagne dem BAG auf die Sprünge geholfen hat. Erst das gewaltige mediale Echo hat Risse in die angeblich "gefestigte" Rechtsprechung bei Bagatellkündigungen gebracht und wieder einmal gezeigt, wie "relativ" letzte juristische Weisheiten sind. Ich hatte dies mit dem in der Anlage beigefügten Beitrag bereits vor 10 Monaten vorausgesagt! Es war klar, dass das BAG die Zulassung der Revision vor allem deshalb veranlasste, um auf den gewaltigen Legitimationsverlust der bisherigen Rechtsprechung in der Öffentlichkeit zu reagieren. Dass das BAG dies damit tat, erneut auf die "Einzelfalllösung" zu verweisen, ist dazu kein Widerspruch. Im Gegenteil: Dies war die unverzichtbare Voraussetzung dafür, einerseits "Gesicht zu wahren", andererseits aber die öffentliche und politische Kritik im Einzelfall aufzufangen. Dabei muss eines festgehalten werden: Das BAG bewies dabei mehr Flexibilität, politisches Einfühlungsvermögen und Autorität als "unser" sog. demokratischer Gesetzgeber, der sich bis heute einer Klärung der Rechtslage verweigert hat. Dafür zolle ich den Richtern des 2. Senats ausdrücklich Anerkennung.

Umso verwerflicher ist es, wenn ausgerechnet die Bundesministerin von der Leyen plötzlich ihre Sympathie mit dem Urteil entdeckt. Wo war sie denn vor dem Urteil?

3. Doch nicht nur die Bundesregierung und der Bundestag gehören zu den Blamierten. Nein: Auch und vor allem die (vor kurzem noch größte Einzelgewerkschaft der Welt....!) ver.di! Sie und ihre Vertreter waren es, die die uneingeschränkte Solidarität mit Barbara E. unter Hinweis auf eine angeblich "gefestigte Rechtsprechung" verweigerte. Der Film zum Fall "Emmely", der schon vor der Entscheidung gedreht wurde, legt davon beredtes Zeugnis ab. Wie weit ist eine Gewerkschaft gekommen, wenn sie unter Hinweis auf eine vermeintliche Rechtsprechung politische Solidarität verweigert? Und was hat sich durch das Urteil jetzt geändert? Ja natürlich: Nun fordert ver.di ein neues Kündigungschutzgesetz.....

Alle haben es gewusst? Alle sind irgendwie "Väter" des jetzigen Erfolgs? Nein und nochmals nein!!

4. Barbara E. hat sich "gerade" gemacht. Sie hat ihre Rechte wahrgenommen. Trotz aller Unkenrufe, trotz all der Schlaumeier und schlechten Ratschläge es zu lassen, trotz eines Juraprofessors namens Volker Riebl, der in der juristischen Fachzeitschrift NZA es sich nicht nehmen ließ zum wohl ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte eine Arbeitnehmerin zu beleidigen! (In den 70er Jahren hätten daraufhin kritische JurastudentInnen den Mann in seiner Vorlesung besucht. Doch von der Uni München und auch von dort befindlichen linken StudentInnen ist selbiges nicht bekannt geworden). Allein für diesen aufrechten Gang gebührt Barbara E. ein Denkmal (auf das sie in ihrer Bescheidenheit aber verzichten wird). Daneben gebührt es denen, die ihr geholfen haben. Anerkennung verdienen aber auch jene, die in den Medien unermüdlich über den Fall zum Leidwesen so mancher Juristen berichteten. Allerdings: Wenn das Hamburger Abendblatt heute schreibt, unter den Helfern von Barbara gäbe es "einige schräge Vögel aus der kommunistischen Ecke" (wortwörtlich), so stellen wir fest: Diese Leute haben nichts begriffen! Die Helfer von Barbara waren "schräge Vögel". Gut. Doch das Abendblatt lässt ausgerechnet heute auf Seite 2 einen Herrn namens Nonnenmacher von der HSH Nordbank zu Wort kommen. Es waren schräge Vögel diesen Schlages, die nicht zuletzt das BAG veranlassten, über die Verhältnismäßigkeit seiner bisherigen Rechtsprechung nachzudenken! Zumindest soweit sollten auch konservative Journalisten das Thema reflektieren.

Fazit: Solidarität und aufrechter Gang lohnen sich, auch dann, wenn sie gegen eine angeblich "gefestigte Rechtsprechung" oder "herrschende Meinung" stehen!

Dr. Rolf Geffken, Kanzlei Dr. Geffken – „RAT & TAT“ Institut für Arbeit – ICOLAIR
Harburger Schlossstrasse 30, D-21079 Hamburg
Tel.: +49 40 7906125, +49 40 76118580 (ICOLAIR)
Fax: +49 40 7909601
E-mail: drgeffken [at] drgeffken [dot] de
Ab 1.7.2010 NEUE ADRESSE:Lüneburger Tor

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3. Zug der Tagelöhner

„Die Soziale Bewegung Land Brandenburg“ veranstaltet unter der Trägerschaft des Förderverein SBB e.V., im Rahmen des „Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“, eine Aktion zum Thema „Zunahme von unsicheren Arbeits- und Lebensverhältnissen“, mit dem Titel

Zug der Tagelöhner
Vom 19.07.2010 bis 28.07.2010

Wir sind vom Sozialabbau betroffene Menschen, deren Stigmatisierung seit Jahren betrieben wird und die es satt haben ständig gegeneinander ausgespielt zu werden.

Diese Aktion soll eine breite gesellschaftliche Diskussion befördern. Deshalb wünschen wir uns, dass sich möglichst viele von der Thematik betroffene Organisationen an der Aktion beteiligen. Wir würden uns über begleitende Aktionen und Veranstaltungen z.B. Infostände, Podiumsdiskussionen, Tribunale oder ähnliches, aber auch finanzielle Unterstützung sehr freuen.

Wir laden alle Organisation, einschließlich deren Untergliederungen, ganz herzlich zum Mitmachen ein.

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4. Zahltage bundesweit
Es sollte des Öfteren ein Blick auf die unten stehende Homepage geworfen werden. Hier werden ab sofort alle geplanten Zahltage veröffentlicht. Erwerbslosenaktivisten und auch solche die es werden wollen, sollten sich diese Homepage vormerken und Gruppen natürlich ihre geplanten Zahltage dort veröffentlichen. Die Homepage ist zu finden unter: http://www.zahltag-jetzt.org

Der nächste Zahltag in Wuppertal wird am 5.Juli vor der Geschäftsstelle der ARGE in Wuppertal Vohwinkel / Corneliusstraße 2 stattfinden.

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5. Bürgerrechtler wollen gegen Volkszählung 2011 klagen

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will gegen die für kommendes Jahr geplante Volkszählung in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dort wollen sie eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen. Ab dem heutigen Dienstag um 12 Uhr sollen die Bürger auf einer vorvorige Woche gestarteten Aktions-Website Gelegenheit haben, die Klage zu unterstützen.

Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von maximal zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Dadurch sollen unter anderem in den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigt werden können, erläutert das Statistische Bundesamt. In erster Linie würden für den Zensus Daten aus Registern der Verwaltung genutzt.

Die Bürgerrechtler meinen, durch die Volkszählung werde der "Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung" weiter geführt, da die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen zusammengeführt und ausgewertet würden. Zudem werde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage für die Volkszählung dieses nicht vorschreibe. Die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 werde über eine eindeutige Personenkennziffer möglich sein. Das aber habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten.

Die Bürgerrechtler fordern, die gesetzliche verordnete Auskunftspflicht abzuschaffen und dass die zu erhebenden Daten nicht an einer zentralen Speicherstelle zusammengefasst werden. Auch halten sie die Bußgeld-Androhung von bis zu 5000 Euro bei Auskunftsverweigerung für "völlig unangemessen".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte 2008 gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von rund 34.000 Menschen unterstützt wurde. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an. Copyright © 2009 Heise Zeitschriften Verlag; http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergerrechtler-wollen-gegen-Volkszaehlung-2011-klagen-1026704.html

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6. Gerichtsurteil zum Thema Geschenke

SGB II § 11 Abs. 1 S.1 , SGB II § 11 Abs. 3 Nr.1 Lit. a , Alg II-V § 1 Abs.1 Nr. 1
Sind Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke an minderjährige Leistungsbezieher auch dann als Einkommen anzurechnen, wenn der Schenkende wünscht, dass sich das Kind oder der Jugendliche damit einen besonderen Wunsch erfüllen soll?

Ja, sofern die Geldgeschenke einen Betrag von 50 € jährlich überschreiten (§ 1 Abs. 1 Nr. Alg II-V). Bei dem Betrag von 50 € handelt es sich nach Ansicht des LSG Sachsen (LSG Sachsen Urteil vom 08.04.2010 – L 2 AS 248/09 mwN.) um keinen Freibetrag. Wird der Betrag von 50 € überschritten, werden Geldgeschenke daher in voller Höhe als Einkommen angerechnet. Die Geldgeschenke sind auch keine zweckbestimmte Einnahmen, die nicht angerechnet werden können (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 Lit. a SGB II). Dies wäre nur dann der Fall, wenn mit der Zuwendung ein anderer Zweck als nach dem SGB II verfolgt würde. Wenn das Geld den Kindern und Jugendlichen wie hier zur freien Verfügung überlassen wurde, kann es aber auch für Zwecke verwendet werden, die den Leistungen des SGB II entsprechen.

Da die Regelleistungen nach § 20 Abs. 1 iVm. § 3 Abs. 3 S. 2 SGB II den gesamten Bedarf des Hilfebedürftigen abdecken, so dass grundsätzlich auch Kleidung, Spielsachen und eine Urlaubsreise abgedeckt sind, lassen sich nur wenige Fälle denken, in denen eine Zuwendung nicht denselben Zweck wie das SGB II erfüllen soll. Denkbar wäre etwa die Zuwendung eines Geldbetrags zur Schuldentilgung sein, da Schulden nach dem SGB II nur in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen übernommen werden (vgl. § 22 Abs. 5 SGB II). Auch Zuwendungen für Zwecke die bei der Bemessung der Regelleistungen vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht berücksichtigt wurden, können ggf. als zweckbestimmte Zuwendungen anrechnungsfrei sein. Dies betrifft etwa die Ausgaben für das Bildungswesen und zwar insbesondere auch für die außerschulische Bildung (vgl. BVerfG Urteil vom 09.02.2010 – 1 BVL 01/09, 3/09, 4/09). Hierzu gehört z.B. der Besuch eines Kurses zum Erlernen einer bestimmten Sportart oder eines Musikinstrumentes.
Zur Anrechnung von Einkommen vgl. Zimmermann, Das Hartz-IV-Mandat, Baden-Baden 2010, § 4 Rn. 13 ff

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7. Neue Homepage der BAG Prekäre Lebenslagen

Die BAG hat jetzt eine neue Homepage unter der URL www.bag-plesa.de. Die ALTE Seite unter www.bag-shi.de dient fortan als Archiv.

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PS:

- Anmerkungen und Anregungen zu diesem Rundbrief sowie Beiträge zur Berücksichtigung für die künftigen Rundbriefe bitte per Email an die Herausgeberin, Claudia Kratzsch senden (gittaschalk(at)googlemail.com).
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