Auf unserer Tagung wollen wir erstens Bilanz ziehen über die von den sozialen Bewegungen in der Wohnungsmarktpolitik angestoßenen Entwicklungen und dem, was Eingang in wohnungspolitische Maßnahmen finden musste und zweitens auflisten, was aus Sicht von Einkommensarmen an Forderungen offen geblieben ist. Somit ergeben sich für uns die Schwerpunkte:
1.
Rechtliche Einschätzung / Tipps zum "Schlüssigen
Konzept" beim § 22 SGB II ("angemessener
Wohnraum"):
Laut den Sozialgesetzen steht
'Leistungsempfänger*innen' die Erstattung der Wohnkosten als
Grundsicherungs- bzw. Sozialleistung zu. Diese Rechtsposition wird
stark eingeschränkt im § 22 SGB II auf einen „angemessenen“
Wohnraum. Leistungen für die Berechtigten werden bemessen je
nach Wohnungsmarktsituation und der territorialen Gliederung (Groß-,
Mittel- oder Kleinstadt bzw. Landkreis). Hier kommen die kommunal
geltenden „Mietspiegel“ für alle zu vermietenden
Wohnungen ins Spiel. Bei weitem nicht alle der ca. 420 territorialen
Gliederungen im Bundesgebiet (Groß-, Mittel- oder Kleinstädte
bzw. Landkreise) erfüllen die Auflagen aus den Urteilen der
Sozialgerichte bzw. des Bundessozialgerichtes nach einem "schlüssigen
Konzept".
2. Politische Erfahrungen Erwerbsloser und Prekärer in sozialen Bewegungen zu bezahlbarem Wohnraum und dem Recht auf Stadt
Denn: Erwerbslose und Prekäre organisieren sich über ihre jeweiligen Zusammenhänge hinaus zusätzlich in Mietrechtsinitiativen und Gruppen, wie „Recht auf Stadt“. Gerade die „Recht auf Stadt“-Gruppen, hauptsächlich in Metropolen entstanden, haben großen Zulauf und sind dabei, sich bundesweit zu vernetzen. Diese Strukturen sind entstanden außerhalb der bekannten Strukturen von Parteien, Gewerkschaften oder den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden. Fachkundige Referent*innen zu beiden Bereichen sind angesprochen.
Hinweis:
Am 17.03.2019 findet vor Ort auch unsere Mitgliederversammlung 2019
statt. Die Einladung hierzu erfolgt gesondert.
Und noch ein
Hinweis: Für den 8.11. bis zum 10.11. ist unsere zweite
Fachtagung in diesem Jahr geplant, zum Thema Existengeld - lebendiges
Erbe der BAG Plesa.
Für diejenigen, die uns noch nicht so gut kennen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekaere Lebenslagen - gegen Einkommensarmut und soziale Ausgrenzung e.V. (BAG PLESA) arbeitet seit 2008 als Zusammenschluß von lokalen Erwerbslosen-Initiativen und Einzelpersonen aus den Inis. Wir bilden uns auf unseren Treffen gegenseitig weiter und beraten unsere politischen Schritte. Das Entscheidungsgremium der BAG PLESA ist die Mitgliederversammlung.
Wir
sind seit 2016 beim Finanzamt Frankfurt/Main als gemeinnützig
anerkannt.
Anmeldeschluß
ist definitiv der 01.03.1019 !
Für
später eingegangene Anmeldungen kann keine Garantie übernommen
werden !
Der Rundbrief kann abonniert werden: https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra