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Elektronischer Rundbrief Nr. 59/2014, 26. Juli 2014
Herausgeber BAG Prekäre Lebenslagen - www.bag-plesa.de

V.i.S.d.P. Hinrich Garms

Der Rundbrief kann abonniert werden unter:
https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/bag-plesa_rundbrief_extra


AufRecht Bestehen ! Kein Sonderrecht im Jobcenter !

Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im Frühjahr 2014 diverse „Vorschläge zur Rechtsvereinfachung im SGB II“ veröffentlicht, die die Aufgabenstellung und Aufgabenerledigung im SGB-II-Bereich einfacher und effizienter gestalten sollen. Nach Durchsicht dieser Vorschläge müssen wir jedoch feststellen, dass sie dem genannten Ziel in keiner Weise gerecht werden. Im Gegenteil: Bei Umsetzung der Vorschläge würden die Sonderrechte im SGB II ausgeweitet, das bestehende Recht noch komplizierter, der Verwaltungsaufwand und die rechtlichen Hürden für den SGB II-Leistungsbezug noch höher. Deshalb legt die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA)

Vorschläge

vor, deren Umsetzung tatsächlich zu einer

Rechts- und Verfahrensvereinfachung

und so zur Einsparung von Verwaltungskosten führen können. Dies kann insbesondere durch Streichung der vielen rechtlichen Sonderregelungen im SGB II geschehen.


Mit gemeinsamen, phantasievollen

Aktionen

wollen wir

am 2. Oktober

die Missstände in den Jobcentern öffentlich machen, konkrete Verbesserungen für Leistungsberechtigte durchsetzen und drohende Verschlechterungen im Rahmen der so genannten „Rechtsvereinfachung im SGB II“ verhindern. Dies haben 60 VertreterInnen von örtlichen Erwerbsloseninitiativen auf unserer Tagung Mitte Juni in Lage-Hörste verabredet. Gemeinsam mit anderen Erwerbslosen-Netzwerken rufen wir alle örtlichen Erwerbslosengruppen auf, sich mit eigenen Aktivitäten vor Ort an der Kampagne zur Praxis der Jobcenter zu beteiligen! Um was es uns geht:
In den Jobcentern liegt vieles im Argen: Oftmals werden sogar Leistungen verweigert, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Dies belegen die Erfolgsquoten der Widersprüche und Klagen: In fast jedem zweiten Fall, der vor Gericht landet, muss ein Sozialgericht das Recht durchsetzen, das Recht, das die Jobcenter zuvor missachtet haben. Hinzu kommt: Vielerorts wird das Verwaltungshandeln als das Gegenteil von bürgerfreundlich erlebt. Viele erleben zudem das Klima auf dem Amt als bedrückend: Wer sein gutes Recht wahrnehmen will, kommt sich oft vor wie ein Bittsteller und ein Bürger zweiter Klasse. Das wollen wir öffentlich machen und das wollen wir ändern! Deshalb wollen wir die Missstände in den Jobcentern mit vielfältigen, phantasievollen Aktionen öffentlich sichtbar machen und auf Veränderungen drängen. Dabei sehen wir die Jobcenter-Beschäftigten nicht als Gegner – denn die Missstände beruhen nicht auf persönlichem Versagen, sondern haben strukturelle Ursachen.

Wir möchten mit diesem Rundbrief Nr. 59 Euch die bundesweite Kampagne "AufRecht Bestehen - kein Sonderrecht im Jobcenter" ans Herz legen, die von der BAG Prekäre Lebenslagen unterstützt wird.

Weiteres zu diesem Thema: Aufruf und Materialien: www.aufrecht-bestehen.de
www.bag-plesa.de/Aufrecht-bestehen/BAG_PLESA_SGB_ 2.pdf
www.bag-plesa.de