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Elektronischer Rundbrief Nr. 56/2012, 11.05.2012
Herausgeber BAG-Prekäre Lebenslagen - www.bag-plesa.de
c/o Michael Wengorz - Str. der Befreiung 14 - 06128 Halle
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Tel.: 0345 / 44 56 150, mobil: 0177 - 38 71 430

V.i.S.d.P.: Hinrich Garms

Der Rundbrief kann abonniert werden unter:
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Wir sind fest entschlossen - Wo sind die gemeinsamen Interessen? -Verbindungen schaffen.

Was ist konkret verändert worden: Im Europäischen FürsorgeAbkommen von 1953 hatten sich insgesamt 18 Staaten des Europarats zu Fürsorgeleistungen für die Bürger und Bürgerinnen des jeweiligen anderen Landes verpflichtet. Nun hat die CDU/CSU/FDP- Bundesregierung einseitig Teile aus diesem Abkommen  gekündigt.
Heute sollen EU-Bürger_innen in Deutschland keine Grundsicherung mehr erhalten. Die magere  Regelleistung nach Hartz IV fällt damit nach dem Willen der Bundesregierung für EU -Bürgerinnen aus 17 Mitgliedstaaten weg.
 
Dieser Beschluss der Bundesregierung führt zu einer weiteren Verschärfung des gesellschaftlichen Klimas. In erster Linie soll auf diese Weise die (Arbeits)Migration aus den südlichen EU-Ländern verhindert werden. Das dahinter stehende Argument lautet, dass auf Grund der äußerst prekären wirtschaftlichen Situation in den Südländern, die Migration in die Bundesrepublik vor allem deshalb erfolgt, um hier von der sozialen Grundsicherung (Hartz IV) zu leben. Pressestimmen, Äußerungen der Empörungen dagegen sind nur in begrenzter Anzahl vernehmbar. Diese Gruppe der EU Bürgerinnen herauszugreifen und an dem alten Stereotyp der faulen Griechen, der Spanier, Portugiesen und Italiener anzuknüpfen ist chauvinistisch.


Gegenwärtig erhalten Studierende im Höchstfall 597 € Bafög im Monat zum Leben. Seit 1993 werden erwachsene Flüchtlinge gezwungen, von lächerlichen 224,97€  im Monat ihr Leben zu fristen, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)  zugestanden wird. Auch die Bedürfnisse von Erwerbslosen und Niedriglöhner­_innen, die Hartz IV beziehen, stehen mit Hilfe der Sanktionen immer auf dem Prüfstand, wenn sie nicht spuren.

Eine menschenwürdige Existenzsicherung und die Ermöglichung eigener Gestaltung von Lebenswünschen aller hier lebenden Menschen müssten deutlich anders aussehen. Die angewendeten Instrumente der zuständigen Behörden zur Durchsetzung von Kontrollen für die jeweilige Gruppe der Prekarisierten unterscheidet sich, ebenso das Gefälle von Abhängigkeiten und ferner die zu ertragenden Härten, die unterschiedlich tragbar sind.

Alles weist darauf hin, dass diese Regierung die Entwertung der Lebensverhältnisse vieler Menschen in Kauf nimmt, so dass die divergierenden Einkommen je nach politisch sortierter Gruppenzugehörigkeit eine systematische Unterversorgung zur Folge haben.

Die Praxis in Berlin zeigt aber, dass Menschen ohne jegliche Vorankündigung ihrer finanziellen Mittel beraubt werden, unabhängig davon ob sei zur aktuellen Zielgruppe der unter das EFA-Abkommen fallenden Angehörigen der EU Staaten gehören.

Millionen von Frauen aus Osteuropa, Asien, Afrika arbeiten in deutschen Haushalten in der Pflege, in der Betreuung, in der Gastronomie und der Sexarbeit.  Diese Frauen sind ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, Kranken-und Alterssicherung beschäftigt. Obwohl diese Frauen häufig illegal und ungeschützt arbeiten, werden diese Dienstverhältnisse von der Regierung geduldet. Damit werden inländische Frauen gestützt, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Biodeutsche Familien werden beruhigt, obwohl der Staat sich aus den Betreuungsstrukturen immer weiter zurückgezogen hat, aber für die Pflege der Angehörigen weiterhin gesorgt ist.

Im Ergebnis führt die momentane Praxis dazu, dass zahlreiche Menschen nicht mehr wissen wie sie ihre Miete zahlen, den nächsten Einkauf bewältigen und ihre Schulden bei der Krankenkasse abtragen können.
Deshalb hat sich in Berlin ein weiteres Bündnis gebildet. Solche Netzwerke (http://efainfo.blogsport.de/), könnten Teil werden der vielfältige, überwiegend außerparlamentarischen Opposition gegen die von der EU und dem IWF aufgezwungenen sozialen Einschnitte - die in Griechenland drastisch spüren sind.

Es bleibt die Frage, was, neben der praktischen Solidarität und der Organsierung von Unten,  momentan ein Kern unserer Auseinandersetzung sein sollte. Ein unverzichtbarer Punkt scheinen uns die Sozialleistungen zu sein – sowohl die niedrigen Regelsätze, die Instrumente der Kürzung, Beschneidung, des Entzugs als auch die Ausschließung bestimmter Gruppen aus dem Sozialsystem.

 

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1. Sozialgerichte Berlin und Leipzig: EU Ausländer erhalten zunächst weiter Arbeitslosengeld II  - Leistungsausschluss durch Jobcenter ist rechtswidrig*

Der von Deutschland gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA)  erklärte Vorbehalt ist rechtlich wirkungslos. Der Vorbehalt sollte nahezu alle in Deutschland lebenden EU-Ausländer von der Möglichkeit  Alg II-Leistungen zu beziehen, ausschließen. Die hierzu erlassene Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit ist rechtswidrig.

Dies stellten sowohl das Sozialgericht Berlin als auch das Sozialgericht Leipzig in aktuell getroffenen Entscheidungen klar, Sozialgericht Berlin  Aktenzeichen S 96 AS 6145/12 ER und S 110 AS 28262/11 sowie Sozialgericht Leipzig, Aktenzeichen S 20 AS 852/12 ER.

Rechtsanwalt Dirk Feiertag, der Vertreter des Leipziger Klägers, erklärt: „Die Leistungen der deutschen Jobcenter nicht mehr für arbeitsuchende  Europäer zur Verfügung zu stellen, ist klar rechtswidrig. Nach den heute  getroffenen Entscheidungen der Sozialgerichte wäre es konsequent,  Anträge von EU-Ausländern wenigstens vorläufig weiter zu bewilligen.

Die deutschen Jobcenter bewegen sich in diesem Punkt aber nicht. Ich rate daher allen Betroffenen, selbst Widerspruch und Klage gegen die Entscheidungen der Jobcenter einzulegen.“

Bisher regelte das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), dass die Angehörigen der Mitgliedstaaten in dem jeweilig anderen Land Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Im Januar 2012 erklärte die Deutsche Bundesregierung vollkommen überraschend einen Vorbehalt gegen dieses Abkommen. Ziel war es mit Blick auf die europäische Wirtschaftskrise, EU-Ausländer von dem Bezug von ALG II-Leistungen auszuschließen. Damals  zeigte sich selbst die Bundesagentur für Arbeit über das Vorgehen verwundert. Sie verzeichnete laut eigenen Angaben keine erhöhte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme.

 Mit der Quasi-Abschaffung des Europäischen Fürsorgeabkommens hat die  Bundesregierung die Axt an die Wurzel der Europäischen Integration gelegt. Wenn die Bundesregierung den erklärten Vorbehalt weiterhin aufrecht erhält, scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch  andere europäische Staaten sich weigern, Sozialleistungen an im Ausland  lebende Deutsche zu zahlen, so Rechtanwalt Feiertag.
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Die Pressemitteilung zum Download hier:
http://fsn-recht.de/dokumente/Pressemitteilung%20EFA%20und%20SGB%20II.pdf

Quelle: http://fsn-recht.de/index.php?id=23
Hinweis: http://de.indymedia.org/2012/05/329525.shtml

http://fsn-recht.de/index.php?id=23 (Pressemitteilung EU-Ausschluss)
Ein von uns (Leipziger Kanzlei) erstelltes juristisches Kurzgutachten  zum Thema finden Sie hier:

http://fsn-recht.de/dokumente/Rechtliche%20Stellungnahme%20SGB%20II%20und%20EFA.pdf
Sozialgericht Leipzig: http://fsn-recht.de/dokumente/S_20_AS_852_12_ER.pdf
Sozialgericht Berlin: http://fsn-recht.de/dokumente/S_110_AS_28262_11.pdf !
(Sozialgericht Berlin: http://fsn-recht.de/img/S_96_AS_6145_12_ER.pdf )
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: mehrfach dagegen/bremsend!
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http://fsn-recht.de/index.php?id=18 Downloads: Checklisten
http://fsn-recht.de/img/Checkliste%20EU%20Ausla%CC%88nder%20im%20SGB%20II%20Bezug.pdf
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http://fsn-recht.de/index.php?id=20
Seit kurzem lehnen die Jobcenter vermehrt ALG II-Anträge von EU-Ausländern, die in Deutschland leben, ab.
Hintergrund ist, dass die Deutsche Bundesregierung im Dezember 2011 einen sogenannten Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt hat. Nach diesem Abkommen konnten bisher Ausländer aus den EU-Staaten, die das Abkommen ebenfalls unterzeichnet hatten, in Deutschland ALG II-Leistungen beziehen. Durch die Vorbehaltserklärung sollen nach dem Willen der Bundesregierung ALG II-Leistungen jetzt von dem Abkommen ausgenommen sein.
Es gibt viele Gründe, die gegen die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnungen sprechen...
Wir raten allen Betroffenen, ... gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen und einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen.
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,druck-820248,00.html
09. März 2012, 07:43 Uhr
Arbeitsmarkt: Regierung will Hartz-IV für EU-Zuwanderer stoppen
Die Bundesregierung ist wegen drastisch steigender Arbeitslosenzahlen in südeuropäischen Ländern alarmiert: Einem Zeitungsbericht zufolge sollen Zuwanderer aus der EU künftig keine Hartz-IV-Leistungen mehr erhalten - die SPD ist empört, auch die Bundesagentur für Arbeit reagiert überrascht.
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http://www.welt.de/politik/deutschland/article106259773/EU-Auslaender-mit-Anspruch-auf-deutsche-Sozialhilfe.html?config=print
04.05.12
Ministerium: EU-Ausländer mit Anspruch auf deutsche Sozialhilfe
Selbst gleich nach der Ankunft in Deutschland können EU-Ausländer deutsche Sozialleistungen beantragen. Das geht aus einer Anfrage der Linken hervor. Die Antwort überrascht die Partei offenbar selbst.
Von Stefan von Borstel und Miriam Hollstein

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2. Exklusion aus Hartz IV- Einwand der BRD gegen EFA
Bericht eines Vernetzungstreffens im April 2012 in Berlin


Auf dem ersten Treffen  wurden Erwartungen und gesellschaftliche Realitäten der unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteure gegenübergestellt und  juristische Fragen geklärt. Zusammenfassend kam dabei folgendes heraus. Vielen EU Bürgerinnen(in Berlin sollen es mehr als 8000 sein) wird die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II durch die Berlin Jobcenter teilausgezahlt bzw. komplett versagt.

Es bestehen Zweifel, ob dieser Verweigerung der Leistung mit höherrangigem Recht vereinbar ist.  Eine 2010 in Kraft getretene VO 883/2004/EG Art. 4 garantiert Unionsbürgern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, Gleichbehandlung bei den Leistungen der sozialen Sicherheit.
( Dann noch ein Hinweis von Prof. Dorothee Frings unter dem Titel: Sozialleistungen für Unionsbürger/innen nach der VO 883/2004, der ist hier zu finden: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Frings_Sozialleistungen_883-2004.pdf und noch eine Zusammenfassung des DW: Sozialleistungen für Unionsbürger, hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Texte_12_2011_Sozialleistungen_fuer_Unionsbuerger.pdf)

Dabei scheint es egal, ob diese zuvor jahrelang Vollzeit erwerbstätig waren wie ein anwesender Mensch mit spanischem Pass, oder auf Minijobbasis aufstockende Leistungen bezogen haben oder einfach nur materiell arm sind, also sich in einer akuten Notlage befinden. So zeichnete sich zumindest das Bild der Anwesenden von Leistungsentzug Betroffenen während der Veranstaltung ab.

Dagegen hilft: Trotzdem einen Antrag stellen und bei einer Ablehnung schriftlich Widerspruch beim Amt einlegen. Zeitgleich mit dem Widerspruch sollte eine „Eilige Klage“ gegen das Jobcenter in der Rechtsantragsabteilung des Sozialgerichts vortragen werden. Wenn eine Klage per Eilantrag *) bei Gericht begründet wird, sollen hilfsweise Leistungen nach dem SGB XII mit einbezogen werden. Das bedeutet, falls die Leistungen nach dem SGB II nicht gewährt werden, habt ihr auch für den gleichen Zeitraum beantragt, zu prüfen ob euch Leistungen nach dem SGB XII zustehen. Also ihr habt auch das Sozialamt mit verklagt.
*) die "Dringlichkeit" des Bedarfs der finanziellen Mittel, die exakte Einkommenssituation (alle Einnahmen, Mietkosten) und die Mittellosigkeit beweisen

Diese Tipps kamen von den anwesenden Rechtsanwälten. Eine Frau hatte einen Eilantrag beim Sozialgericht eingereicht, dieses hatte ihr die Leistungen **) vorläufig zugesprochen. Daraufhin legte das Jobcenter Beschwerde beim Landessozialgericht ein und hat gleichzeitig auch gegen die Vollstreckbarkeit der Auszahlung ihr Veto eingelegt. Das Verfahren vor dem Landessozialgericht läuft in der Regel schriftlich.
**) Bis zum endgültigen richterlichen Entscheidung im Hauptverfahren

Erwartungen der Anwesenden waren unter anderem: konkreter Hilfestellung zu bieten und zu erhalten. Dafür wurde ein Informationsblatt erstellt mit der Funktion: Du kannst etwas tun, du findest Beratungsstellen, du solltest schnell handeln.
Ziel ist ebenfalls die Kontaktaufnahme zu weiteren EU Bürgerinnen, möglichen Verbündeten, der Ausbau solidarischer Strukturen der Betroffenen, der unabhängigen Beratungsstellen untereinander.
Urteile sollen zusammengetragen und Textbausteine zur Hilfestellung bei der individuellen Argumentation vor den Jobcentern und Gerichten geschrieben werden.
Wir wollen aufklären, Argumente sammeln, Gegendarstellung und Kommentare, ansprechen von Radiosendern wie Radio Europa, aktive Pressearbeit während einer direkten Aktion?
Eine Verbindung der Bewegung von Prekären mit EU weiten Bewegungen.

Die Homepage bietet:
Hier die Informationsblätter mit Adressen von Anlaufstellen in verschiedenen Sprachen zum verteilen vor Jobcentern, Ausländerbehörden und Sprachschulen, Communitys der verschiedenen Nationalitäten
http://efainfo.blogsport.de/
Aussetzung des EFA-Abkommens
Informationen für betroffene Hartz IV-Bezieher_innen
https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/issues/1666
Vorbehalt der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) [Chronologie]

http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=14&NAVZU_ID=127

Aktuelle Links von Beratungsstellen bundesweit, falls ihr konkrete Unterstützung benötigt.
über das  Tacheles e. V. in Wuppertal findet ihr weitere Beratungsstellen
Düsseldorf: www.mittwochsfrühstück.de
Bochum: http://www.bo-alternativ.de/
Offenbach: http://www.sgb2dialog-of.de/
Herford: Hartz4-Betroffene-Herford http://www.hartz4-betroffene-herford.de/
Bielefeld: Widerspruch e.V. - Sozialberatung http://widerspruch-sozialberatung.de/
Berlin: http://spatico.de/wiki/index.php?BASTA
Frankfurt: Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. http://falz.dyndns.org/
Landau: Hartzfrei e.V. Hartz-IV Arbeitslosigkeit Sozialhilfe Verein http://hartzfrei.npage.de/
Essen: BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V. http://bg45.de/
Mainz: Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiative Mainz e. V. http://www.eshi-mainz.de/
Bremen: http://www.solidarische-hilfe.de/soli-bremen/index.php
Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger e. V. http://www.agab.de/
Emmerich: Sozialtreff Emmerich
Freiburg: FRIGA e.V. - www.friga-freiburg.de/impressum
Kaisersesch: durchblick [at] pfarrgemeinde-kaisersesch.de

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3. In Kurzform: 20 Whistleblowerfälle

Die hier dokumentierten 22 Fälle von engagierten Menschen sind Gegenstand einer Ausstellung mit dem Titel "Whistleblowing - Licht ins Dunkel bringen", die das Whistleblower-Netzwerk e.V., Köln (www.whistleblower-net.de) zusammen mit uns, dem DokZentrum "ansTageslicht.de", erstellt hat. Mit Fotos des Fotografen Petrov Ahner und Texten von Johannes Ludwig (JL) und Annegret Falter (AF). Die Ausstellung läuft vom 20. Mai bis 29. Mai 2011 im Berliner Kunsthaus Tacheles. Sie kann zur Nutzung auch von anderen Interessierten angefordert werden. Alle 22 in der Ausstellung vorgestellten Whistleblowerportraits sind (nur in Textform) hier nachzulesen. Die nichtkommerzielle Verwertung der Texte ist unter Angabe der Quelle ("www.ansTageslicht.de/Whistleblower") ausdrücklich erwünscht!

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4. Christy Schwundeck

….Der Tod von Christy Schwundeck ist kein zufälliges Ereignis, sondern die zwangsläufige Folge einer schlechten und menschenverachtenden Politik, einer verzweifelten sozialen Situation, einer schlechten Verwaltung, schlecht ausgebildeter Mitarbeiter_innen, dem Versagen von Hilfe im Notfall und von schlechter Polizeiarbeit. (Arbeitskreis Christy Schwundeck, Frankfurt am Main)

Das Jobcenter in der Frankfurter Mainzer Landstraße (gewaltsamer Tod von Frau Schwundeck am 19.5.2011) wird zum 14.5. elegant 'entsorgt'.

Gruß aus Frankfurt/Offenbach am Main
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5. Blockupy-Aktionen vom 16. – 19. Mai in Frankfurt
(aus dem Rundbrief von Harald Thome)

Wie ja gewiss jeder schon mitbekommen hat, macht die Stadt Frankfurt durch ihr Ordnungsamt hervorragende Werbung für die Blockupy-Protesttage vom 16. – 19. Mai in Frankfurt. Mit den Blockupy-Protesten plant ein breites Bündnis von Organisationen und Personen, ein unübersehbares Zeichen internationaler Solidarität gegen die autoritäre Krisenpolitik und für die Demokratisierung aller Lebensbereiche zu setzen.
So sollen am 17. Mai zentrale Plätze der Stadt besetzt werden, um Raum für Diskussion und inhaltlichen Austausch zu schaffen. Am 18. Mai soll der Geschäftsbetrieb der EZB und weiterer Banken und Konzerne in Frankfurt blockiert werden, um die tiefe Empörung über Krisenbearbeitung von Troika und der Regierung zum Ausdruck zu bringen. Am Samstag, 19. Mai, folgt eine große europäische Demonstration. Der Protest richtet sich gegen die europaweite Verarmungspolitik der Troika aus der Europäischen Zentralbank, der EU-Kommission und den Internationalen Währungsfonds IWF. www.harald-thome.de