http://www.bag-plesa.de/rundbrief/2012/rundbrief-extra-2012-54.pdf ********************* Unsere Solidarität ist gefragt. Über eine Unterstützung durch Teilnahme am Termin würde Peter sich freuen. Di., den 13. März 2012 um 11:30 Uhr Zum Hintergrund und zur Sachlage im Folgenden Informationen von Peter B. Peter B.: Die Sachlage ist diese: Seit einigen (vielen) Jahren bemühe ich mich, als Veranstaltungskaufmann zu einem Job zu gelangen. Als Ex-Musiker möchte ich gern in meinem Musik-Bereich bleiben, eben auf organisatorisch/konzeptioneller Ebene. Die Anfang 2011 beantragte und gänzlich selbstinitiierte Qualifizierung zum Fachwirt sollte im November 2011 in Baden-Baden beginnen. Das Jobcenter verschleppte den Vorgang und es geschah gar nichts, der Schulungsanfang rückte näher. Aufgrund der Ungewissheit der Teilnahme in B.-B. und immensem Zeitdrucks für die Organisation einer Unterkunft in Baden-Baden zog ich den Schulungsantrag zurück. Dieses war der gravierendste Fehler in meinem Vorgehen. Goldmann verließ das Zimmer, um die Haus Security zu holen, um mich aus dem Raum entfernen zu lassen. Langsam bewegte ich mich aus dem Zimmer zum Flur des JC Teams. Mir kamen zwei Security Leute sich unterhaltend entgegen. Nach einer kurzen Erörtung begleitete mich (samt meiner Zeugin) einer der Wachleute zum Fahrstuhl des 3. OG. Goldmann gab in der Amtsgerichtsverhandlung an, ich hätte ihn im stattgefundenen Gespräch bedroht ... sowas mit "Knarre und Aufräumen" hätte ich ihm gegenüber geäußert. Aus diesem Fantasiegebilde des Goldmann konstruierte das JC Neukölln das 12-monatige von Ex-Leiter Tack unterzeichnete Hausverbot, welches mit temporärer Leistungseinstellung und gänzlichem Förderungsstopp einherging. Das martialische Vorgehen des Amtes, basierend auf einem infamen Lügengebäude wird von der Regionaldirektion Friedrichstr und der Zentrale in Nürnberg ignoriert bzw. unterstützt/gutgeheißen. Peter N. Peter N. ********************* Neues Deutschland: Von Peter N. 20.08.2011 / Berlin / Brandenburg Hausverbot im Jobcenter 47-Jähriger wegen Bedrohung seines Fallmanagers vor Gericht
»Ich werde mir mein gesundes Oppositionsempfinden bewahren, will meinen Status als Erwerbsloser beenden und hoffe dabei auf Unterstützung vom Jobcenter«, lautete das Schlusswort von Peter Baltsch am Freitagnachmittag vor dem Berliner Amtsgericht. Der 47-jährige Neuköllner Erwerbslose stand wegen Bedrohung seines Fallmanagers vor Gericht. Er soll bei einem Termin im November 2010 mit dem Hinweis auf den Amoklauf in einer Erfurter Schule erklärt haben, so etwas könne auch im Jobcenter passieren. Der genaue Wortlaut konnte nicht geklärt werden. Dafür wurde deutlich, wie viele Hoffnungen von Erwerbslosen tagtäglich im Jobcenter enttäuscht werden. »Sie erhoffen sich als Kunden Unterstützung und werden als Antragssteller behandelt und oft abgewiesen«, so der Berliner Rechtsanwalt Jan Becker, der B. vertrat.
Der seit einem Autoanfall zu 70 Prozent arbeitsunfähige Mann bemühte sich um die Förderung einer Ausbildung als Veranstaltungsfachwirt. Von einem Neuköllner Jobcenter-Mitarbeiter hatte er eine mündliche Zusage. Deshalb ging nicht nur B. davon aus, dass bei dem Termin nur noch über letzte Details der Maßnahme geredet wird. Auch seine Begleiterin sagte am Freitag als Zeugin aus, sie sei erstaunt gewesen, dass der Fallmanager erklärte, B. sei für die Qualifizierungsmaßnahme nicht geeignet, und ihm stattdessen eine Arbeitserprobungsmaßnahme anbot.
»Je engagierter B. auf ihn einredete, desto ablehnender reagierte der Fallmanager«, erinnert sich die Begleiterin. In diesem Zusammenhang sei B. auf den Amoklauf zu sprechen gekommen. Er habe den Mitarbeiter sensibilisieren und keineswegs bedrohen wollen, beteuerte er. Dieser Lesart wollte der Richter nicht folgen. Er sprach eine Verwarnung und eine einjährige Bewährungsstrafe aus. Sollte B. in dieser Zeit wegen ähnlicher Vorwürfe erneut vor Gericht stehen, müsse er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 15 Euro bezahlen. B., der einen Freispruch anstrebte, ist mit der Verurteilung ohne Strafe, wie Anwalt Becker die Verwarnung bezeichnete, unzufrieden. Er muss für die Gerichtskosten aufkommen und seine Aussichten auf eine erfolgreiche Klage gegen das vom Neuköllner Jobcenter ausgesprochene Hausverbot sind nicht gewachsen. Bis November dieses Jahres darf B. das Gebäude nur auf Aufforderung des Jobcenters betreten. Siehe auch ********************* Persilschein für Polizisten nach Todesschuss im Jobcenter? Knapp 9 Monate ist es her, dass Christy Schwundeck, eine Deutsche mit schwarzer Hautfarbe, am 19.05.2011 in den Räumen eines frankfurter Jobcenters unter ungeklärten Umständen von der Polizei erschossen wurde, nachdem sie zuvor einen Beamten erheblich mit einem Messer verletzt hatte. Nach diesen tragischen Ereignissen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin kürzlich lautlos eingestellt. Ihrer Ansicht nach hat die Beamtin bei dem Gebrauch ihrer Waffe richtig gehandelt. Arbeitskreis spricht von “Ermittlungsinzest” Mitglieder des “Arbeitskreis Christy Schwundeck”, eine Bürgerinitiative, die gemeinsam mit Angehörigen der getöteten Frau an der restlosen Aufklärung des Vorfalls vom letzten Mai arbeiten, sprechen von einem “besonders schweren Fall von Ermittlungsinzest”. ********************* Solidarität mit Andreas Pianski ********************* Ein weiterer Fall von Widerständigkeit Nach sechsmonatiger Untersuchungshaft wurde heute der Prozess gegen Holger W. mit der Einlassung des Angeklagten eröffnet. Er wird beschuldigt, am 1. September vorigen Jahres in der Geschäftsstelle 2 des Jobcenters in der Üellendahler Straße ein Feuer gelegt zu haben. Als Auslöser für die Tat gab W. an, dass es am Morgen des gleichen Tages zu einem Streit mit MitarbeiterInnen des Jobcenters gekommen war, weil sein Arbeitslosengeld II gekürzt worden sei. Hintergrund waren Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit seiner für September geplanten Arbeitsaufnahme. Tacheles Onlineredaktion |